Die materiellen Eingreifkriterien im europäischen und im US-amerikanischen Kartellrecht mit dem Schwerpunkt der Fusionskontrolle

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 2,0, Universität Kassel, Veranstaltung: Internationales Wettbewerbsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Aufgrund der zunehmenden Globalisierung unseres Zeitalters kann ein enormer Anstieg von Unternehmenszusammenschlüssen in Anzahl und Volumen verzeichnet werden. Dabei verlieren die nationalen Grenzen zunehmend an Bedeutung und die Aufrechterhaltung des Wettbewerbs, welcher der Wirtschaft als funktionierendes Selbststeuerungsinstrument dient, ist entscheidend. Fusionen haben nicht nur positive Auswirkungen, sondern können, sofern sie den freien Wettbewerb behindern, gesamtwirtschaftlich gesehen durchaus negativ wirken. Zur Entgegnung dieser Effekte existieren auf nationaler und supranationaler Ebene gesetzliche Bestimmungen, die für eine ungestörte Entfaltung des Wettbewerbs sorgen sollen. Auf internationaler Ebene wird verstärkt zusammengearbeitet und es kommt zu einer Angleichung der Prüfungsstandards. Die Fusionskontrolle überprüft anhand bestimmter Untersagungskriterien, ob das durch Unternehmenszusammenschlüsse hervorgerufene externe Wachstum mit dem auf den betroffenen Märkten existierenden Wettbewerb vereinbar ist. Falls dies nicht der Fall ist, sind diese Zusammenschlüsse zu verhindern. Entsprechend ihrer wirtschaftlichen Bedeutung unterliegt die Beurteilung von Zusammenschlüsse prinzipiell der Fusionskontrolle der Einzelstaaten bzw. den gemeinschaftlich zuständigen Behörden. Weltweit finden in den Vereinigten Staaten von Amerika und in Europa die umfassendsten Fusionskontrollsysteme Anwendung. Demnach werden im Rahmen dieser Arbeit die Fusionskontrollen der USA und der EU betrachtet. Dabei gilt es insbesondere zu klären, ob sich bei der Anwendung verschiedener Prüfungsmaßstäbe in Theorie und Praxis Abweichungen aufgrund der ersichtlichen Unterschiede des reinen Wortlauts dieser materiellen Eingreifkriterien ergeben.