Disclosure Compliance am Beispiel des Goodwills

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1.7, Otto-Friedrich-Universität Bamberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Goodwill stellt als immateriellen Vermögenswert einen künftigen wirtschaftlichen, aber nicht eigenständig identifizierbaren Nutzen dar. Generiert werden kann ein Goodwill entweder intern oder innerhalb eines Unternehmenszusammenschlusses. Ein solch derivativer Goodwill stellt einen bedeutsamen Bilanzposten dar, der in vielen Fällen auch gleichzeitig den größten Posten innerhalb einer Bilanz einnimmt. Demzufolge können Änderungen der Bilanzierungsregelungen in Bezug auf den Goodwill umfangreiche Auswirkungen auf Jahresabschlüsse wie auch Finanzkennzahlen haben. Auch mit Abschaffung der planmäßigen Abschreibung im Jahr 2004 und der damit einhergehenden Überarbeitung des Internationale Accounting Standard (IAS) 36, sind seither durch die Werthaltigkeitstests Spielräume bei der Folgebewertung des Goodwills entstanden. Diesen soll mit einer verstärkten Offenlegung entgegengewirkt werden. Zudem wurde mit Beginn der Finanzkrise im Jahr 2008 der Blick verstärkt auf die Behandlung des bilanzierten Goodwills gerichtet. Viele Unternehmen mussten aufgrund der Krise Goodwillabschreibungen vornehmen, weshalb auch die Bedeutung der dazu veröffentlichten Angaben bei Investoren zugenommen hat. Ebenfalls wurden von den Marktteilnehmern vermehrt Bedenken in Bezug auf die Zuverlässigkeit der Werthaltigkeitstest ausgesprochen, da aufgrund der schlechteren Zukunftsaussichten auch niedrigere Zahlungsströme, als beim Kauf angenommen, erwartet werden. Daraus sollten sich zwangsläufig Wertminderungsaufwendungen, auch in Bezug auf den Goodwill, niederschlagen.

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