EU-Fußgängerschutzrichtlinie

Die neue EU-Fußgängerschutzrichtlinie, deren 1. Phase zum 1.10.2005 in Kraft trat, senkt das Risiko einer tödlichen Verletzung bei einem Aufprallunfall für den Fußgänger erheblich. (2) Die Richtlinie hat bei den Herstellern nach starkem Widerstand erhebliche Investitionen verschlungen, wobei Passivsicherheitssysteme aus Herstellersicht nicht zielführend sind. (3) In Zukunft werden Aktivsysteme die spätestens ab Stufe II der Richtlinie eingesetzt werden müssen - helfen, Umfälle zu vermeiden. (4) De neue Richtlinie bringt den Kfz-Zulieferern von aktiven Systemen z.B. Conti Teves, TRW und Bosch einen neuen Milliardenmarkt. (2)

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