"Eine Nation, ein Recht!" ? - Ausnahmen von der Rechtsgleichheit durch Inklusion und Exklusion: Das Beispiel der Zivilehe
Autor: | Frölich, Hans-Joachim |
---|---|
EAN: | 9783638809894 |
Auflage: | 003 |
Sachgruppe: | Recht |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 28 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 27.09.2007 |
17,95 €*
Die Verfügbarkeit wird nach ihrer Bestellung bei uns geprüft.
Bücher sind in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen abholbereit.
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: Vollbefriedigend (11 Punkte), Humboldt-Universität zu Berlin (Juristische Fakultät; Lehrstuhl für Bürgerliches Recht), Veranstaltung: Seminar "Nationsbildung durch Recht im Kaiserreich", Sprache: Deutsch, Abstract: Am 1. Oktober 1874 trat in Preußen das Gesetz zur Einführung der obligatorischen Zivilehe in Kraft, am 1. Januar 1876 folgte das weitgehend identische Reichsgesetz. Beide Gesetze waren erst nach mehreren Anläufen zustande gekommen. Die Widerstände gegen die Säkularisierung des Eherechts waren groß, im Parlament wie außerhalb. Wie der gesamte Kulturkampf, in dessen Zusammenhang die Zivilehe zu sehen ist, wurde auch diese Diskussion in der Öffentlichkeit, nicht bloß innerhalb der Kirche und der Kabinette, geführt. Mit der Verabschiedung des Personenstandsgesetzes hatten die liberalen, nationalen Kräfte im Reich einen Sieg errungen. Die vermeintlichen Besiegten aber, die Katholiken, machten etwa ein Drittel der Bevölkerung aus - das war keine Minderheit, die sich per Gesetz entfernen ließ. Das war vielmehr eine ganze Bevölkerungsgruppe, die sich den Einheits- und Einheitlichkeitsvorstellungen der liberalen, preußischen und protestantischen Mehrheit nicht beugen wollte. In ihrem unmittelbaren zeitlichen Umfeld betrachtet, stellt sich die Einführung der Zivilehe also als ein Instrument des Kulturkampfes dar. Lässt man den Blick jedoch von den 1870er Jahren weiter zurückschweifen und nimmt längere historische Wirkungslinien in den Blick, so gewinnt die obligatorisch staatliche Regelung der Ehe eine tiefer gehende Bedeutung. So betrachtet nämlich wird sie zum Zeichen einer ganz allgemeinen Intensivierung der Herrschaft des Staates, die bereits im 18. Jahrhundert einsetzt. Es entsteht ein ¿staatsweites Gesellschaftssystem¿. Auch der gesamte Kulturkampf lässt sich dann als Auseinandersetzung über die Reichweite staatlicher Macht in diese Traditionslinie einordnen. Zugleich wird verständlicher, warum die Diskussion um die Einführung der Zivilehe mit solcher Erbitterung geführt wurde. Nachfolgend sollen zunächst die unmittelbaren wie die weiter zurückreichenden historischen Entwicklungen beleuchtet werden, aus welchen die Zivilehe hervorgegangen ist. Dabei wird auch klar, warum sich der Reichstag 1875 gerade für die obligatorische Form entschied. Danach folgt ein näherer Blick auf die einzelnen Argumente für und wider die Zivilehe, wie sie von den verschiedenen Parteiungen vorgebracht wurden. Dabei steht die Rolle, die die ¿Nation¿ in der Auseinandersetzung spielte, im Mittelpunkt.