Energieeinspar Audit für die Ausgleichsregelung des EEG 2009

Seit dem 1.1.2009 gilt eine neue Fassung des Gesetzes für den Vorrang der Erneuerbaren Energien (EEG). Das EEG beinhaltet eine besondere Ausgleichsregelung, die die EEG-bedingten Stromkosten für stromintensive Unternehmen reduzieren kann. Die besondere Ausgleichsregelung wurde im Zuge der Novellierung des EEG überarbeitet und stellt an die Antragsteller zusätzliche Anforderungen im Bereich der Energieinspar-Auditierung. Diese Arbeit gibt einen Einblick in die Historie und Funktionsweise des EEG. Die Voraussetzungen der besondere Ausgleichsregelung und der Energiebedarf sowie die Energieeinsparpotenziale der privilegierten Verbraucher werden abgeschätzt. Die von dem BAFA erläuterten Anforderungen, zur Reduzierung der EEG-bedingten Kosten, dienen als Grundlage für das Energieeinspar-Audit. Beispielhaft werden die notwendigen Verfahrensschritte für die Vorbereitung und Durchführung des Energieeinspar-Audits an einem Betrieb des produzierenden Gewerbes dargestellt. In dem praktischen Teil der Arbeit, wird die Durchführung des Energieeinspar-Audits, im Rahmen der besonderen Ausgleichsregelung, anhand eines Betriebes der Holz verarbeitenden Industrie erläutert.

Allan Ullrich, Dipl.-Ing.: Studium Umwelttechnik an der HAW Hamburg. Projektleiter bei der Envidatec GmbH, Harburg

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