Exportkreditversicherung und Exportfinanzierungsverfahren in den Ländern Skandinaviens

Inhaltsangabe:Einleitung: Das Angebot von Finanzierungs- und Absicherungsmöglichkeiten stellt heute eine notwendige Voraussetzung für das Zustandekommen von Exportgeschäften dar. Ohne dem ausländischen Geschäftspartner eine Finanzierung der Exportware anzubieten, wäre es nur schwer möglich, im internationalen Wettbewerb zu bestehen. Da der Exporteur in den seltensten Fällen selbst für die Finanzierung sorgen kann, erfolgt diese meist über Dritte. Nach MÜLLER werden mehr als 95% der Warenausfuhren drittfinanziert. Daher ist die Kenntnis der Methoden der Risikofinanzierung für den wirtschaftlichen Erfolg des Exportgeschäfts unabdingbar. Oft können oder wollen private Risikoversicherer und -kapitalgeber auf Grund der Risikosituation keine Exportkredite und -garantien zu kommerziellen Bedingungen bereitstellen. In solchen Fällen erfolgt ein Eingreifen staatlicher Spezialinstitutionen, so genannter Exportkreditagenturen. Gegenwärtig verfügt jeder Mitgliedstaat der OECD über derartige Institutionen. Deren Ziel ist es, die nationale Exportwirtschaft zu unterstützen. Erreicht werden sollen diese Vorhaben durch den Einsatz von Exportkreditgarantien und -finanzierung, welche dem Exporteur, dem Importeur oder anderen Beteiligten zur Verfügung gestellt werden. Auf Grund der Einbindung staatlicher - oder dem Staat zurechenbarer - Institutionen in die Finanzierung oder Versicherung von Exportgeschäften sind im Regelfall Subventionselemente enthalten. Da der Einsatz von Beihilfen zu Wettbewerbsverzerrungen führen kann, wurden multilaterale Regelungen und Beschränkungen zur Eindämmung und Harmonisierung der offiziellen Förderpolitik getroffen. Diese haben das Ziel, einer Ausweitung derartiger Handelpraktiken entgegenwirken und einen Subventionswettbewerb zu unterbinden, da oftmals das Förderungsausmaß für den Erfolg einer Exporttransaktion ausschlaggebend zu sein scheint und nicht die Qualität oder der Preis der Ware. Trotz dieser Bestrebungen unterscheiden sich die Förderprogramme der Länder in Umfang und Qualität nach wie vor beträchtlich. Im Rahmen dieser Arbeit werden die Exportförderungsmaßnahmen der Länder Finnland, Dänemark, Schweden und Norwegen dargestellt, wobei der Fokus auf den staatlich unterstützten Programmen liegt. Darauf basierend sollen die markantesten Unterschiede dieser Länder hervorgehoben werden. Die Länder eignen sich deshalb für eine Analyse, da sie einerseits offene und in vielerlei Hinsicht homogene Volkswirtschaften sind. Ein [...]