Forderungen im Ausland beitreiben - Österreich

Zwangsvollstreckung in Österreich Es gilt nicht nur sprachliche Hürden zu meistern. Ganz selbstverständlich geht man als in Deutschland ansässiger Unternehmer davon aus, dass die Staatssprache der Republik Österreich die deutsche Sprache ist. Das stimmt nur bedingt. Zum einen ist 'deutsch' nicht gleichbedeutend mit 'österreichisch', gleichgültig, ob man darin nun einen Dialekt oder eine eigene Sprache sieht. Zum anderen existieren regional begrenzt einige Minderheitensprachen, die gleichzeitig Amtssprachen der Republik Österreich sind. Dazu gehört Kroatisch (im Burgenland und teilweise in der Steiermark), Slowenisch (in Kärnten), Ungarisch (ebenfalls im Burgenland). Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere "Stolperfallen", denn die Rechtssysteme sind zwar ähnlich, aber nicht gleich.

Dr. Ellen Ulbricht - Volljuristin und Unternehmensberaterin Sie hat in Deutschland Rechtswissenschaften studiert und promoviert. Danach sammelte sie über zwei Jahrzehnte Erfahrungen als Geschäftsführerin mittelständischer Unternehmen. Dr. Ulbricht kennt daher nicht nur die Probleme rund um die Forderungsbeitreibung, sondern ist mit den praktischen Rechtsfragen des Geschäftslebens vertraut. Heute schreibt und berät sie Unter-nehmen insbesondere auch in grenzüberschreitenden Fragen.

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