Forderungen im Ausland beitreiben - Österreich

Zwangsverwaltung, Zwangsversteigerung und zwangsweise Pfandrechtsbegründung Dem betreibenden Gläubiger steht es grundsätzlich frei, zwischen der Zwangsverwaltung, der Zwangsversteigerung und zwangsweisen Pfandrechtsbegründung zu wählen. Die letzte Alternative führt allerdings nicht zur Befriedigung des Gläubigers. Damit lässt sich ledig-lich eine Zwangshypothek auf die Liegenschaft des Verpflichteten erwirken. Hinweis: Dem Einsatz der genannten Exekutionsmittel sind zum Schutz des Schuld-ners gewisse Grenzen gesetzt.

Dr. Ellen Ulbricht - Volljuristin und Unternehmensberaterin Sie hat in Deutschland Rechtswissenschaften studiert und promoviert. Danach sammelte sie über zwei Jahrzehnte Erfahrungen als Geschäftsführerin mittelständischer Unternehmen. Dr. Ulbricht kennt daher nicht nur die Probleme rund um die Forderungsbeitreibung, sondern ist mit den praktischen Rechtsfragen des Geschäftslebens vertraut. Heute schreibt und berät sie Unter-nehmen insbesondere auch in grenzüberschreitenden Fragen.

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