Formale Verfassungslehre

Der Begriff 'Verfassung' fasziniert, weil er viele Assoziationen weckt: zum Beispiel Grundrechte, Gewaltenteilung, Gerechtigkeit. Doch kümmert dies die von Björn Schiffbauer entwickelte formale Verfassungslehre nicht. Nicht einmal den Staat betrachtet sie als notwendiges Zuordnungsobjekt einer Verfassung. Stattdessen erschließt die formale Verfassungslehre mithilfe der Rechtstheorie den gemeinsamen formalen Kern jeder Verfassung: den allgemeinen Verfassungsbegriff als gemeinschaftsbezogenen höchstrangigen Normenkomplex. Er bildet die ableitungsoffene Basis für besondere Begriffsvarianten, etwa in Bezug auf Staaten, Vereine, supranationale Organisationen und vieles mehr. Die formale Verfassungslehre offenbart so die gemeinsamen Grundlagen für den rechtlichen Bestand und das tatsächliche Wirken von Verfassungsnormen. Ihr Konzept über die Interaktion von Sein und Sollen im Verfassungsumfeld trägt dazu bei, die Vorgänge von und in pluralistischen Gemeinschaften und Rechtsordnungen vorverständnisfrei zu begreifen.

Geboren 1981; Studium der Rechtswissenschaft an den Universitäten Passau und Köln; 2007 Erste juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität zu Köln; 2011 Promotion; juristischer Vorbereitungsdienst in Köln, Asunción, Düsseldorf und Lima; 2012 Zweite juristische Staatsprüfung; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institute for International Peace and Security Law der Universität zu Köln; 2013-22 Akademischer Rat am Institut für Völkerrecht und ausländisches öffentliches Recht der Universität zu Köln; 2021 Habilitation; anschließend Professurvertretungen an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, der Philipps-Universität Marburg, der FernUniversität in Hagen und der Universität Rostock; Professor an der Universität Rostock und Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, Europäisches und Internationales Recht.

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