Fraktionsfinanzierung im Deutschen Bundestag

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Politikwissenschaft und Japanologie), Veranstaltung: Binnenorganisation von Parlamenten, Sprache: Deutsch, Abstract: 3 Die Finanzierung der Parteien und der Abgeordneten ist stets Gegenstand wissenschaftlicher und öffentlich-medialer Diskussion. Jede Diätenerhöhung wird von einem entsprechenden Echo begleitet, 'die Finanzen der Parlamentsfraktionen blühen [jedoch] immer noch weitgehend im Verborgenen.' Ob dieser Befund Susanne Tiemanns aus dem Jahre 1993 auch nach der Reformation der Parlamentsfinanzierung noch zutreffend ist, soll diese Arbeit klären. Gesetzliche Regelungen zur Rechenschaftslegung existieren zwar mittlerweile auf Länder- und Bundesebene. Die von Tiemann beschriebene Chance, diesen zentralen Bereich der Politikfinanzierung durch akzeptable Regelungen zu befrieden, haben die Fraktionen jedoch nicht genutzt. Es ist auch durch das 1995 in Kraft getretene Fraktionsgesetz nicht gelungen und war wohl auch nicht angestrebt, völlige Transparenz in diesem Bereich zu schaffen, um der viel zitierten Politikverdrossenheit etwas Positives entgegenzusetzen. Die Einnahmen- und die Ausgabenstruktur der Fraktionen sind außerhalb der zuständigen Rechnungshöfe nur wenig bekannt. Zur Untersuchung dieses Sujets lassen sich lediglich die als Bundestagsdrucksache veröffentlichten Rechenschaftsberichte heranziehen, sowie das Datenhandbuch des Bundestages, das auch Angaben für die Zeit vor der Rechenschaftslegung enthält. Aus diesen Quellen lässt sich die Entwicklung der Fraktionsfinanzierung im zeitlichen Verlauf ablesen. Da die Höhe der Zahlungen in auf den ersten Blick nicht nachvollziehbarer Weise angestiegen ist, soll zunächst beleuchtet werden, worin die Ursachen dieses exorbitanten Anstiegs liegen und wofür die Mittel konkret verwendet werden. Im nächsten Schritt soll der Versuch einer Beurteilung gewagt wagen, inwieweit das Ausmaß der Gelder gerechtfertigt ist und ob die Fraktionen verantwortungsvoll im Sinne der Zweckbindung der Mittel mit diesen umgehen. Zu diesem Zweck werden die Rechenschaftsberichte aufeinanderfolgender Jahre einer Fraktion miteinander vergleichen, sowie die Ausgabenstrukturen auf interfraktioneller Ebene gegenübergestellt. Dies geschieht im Zuge der Erklärung und Erörterung der einzelnen Positionen, welche die Rechenschaftsberichte aufführen. Da dort lediglich Gesamtsummen angegeben werden, ist zu identifizieren, welche Ausgaben hier im Einzelnen verbucht werden.

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