Frankens Policey

Im Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation und seinen Regionen - die 'Franconia' präsentiert sich unter einem Brennglas herausgehoben - setzten Institutionen und Kanzleien, Räte und Regierende auf eine in der Antike entworfene, im Mittelalter geborene und in der Frühen Neuzeit ausgereifte Form zur Vermittlung allgemeiner Wertmaßstäbe. Diese Gesetzgebung war - trotz Scheidung in spezielle bis allgemeine, Orte und Personen konkret oder pauschal berührende Materien - vor der Nationenbildung des 19. Jahrhunderts umfassend angelegt. Als 'gute' Policey - im Unterschied zur heutigen Polizei als staatlichem Vollzugsorgan - gliederte sie sich in 'ordinationes speciales' (Kleider- und Luxusordnungen; Kirchen- und Sonntagsschutz; Bier-, Wein- und Branntweingebote; Jagd-, Bau-, Markt-, Wirtshaus-, Gesundheits-, Trauer- oder Ehevorschriften; Glücksspiel- und Lottoverbote usw.), 'imperiales' (Länder- und Reichsordnungen) und 'provinciales' (Gebiets-, Städte-, Markt-, Wald- und Dorfordnungen).

Prof. em. Dr. Wolfgang Wüst studierte Geschichte und Anglistik an den Universitäten Augsburg und Edinburgh (GB) und war von 2000 bis 2019 Lehrstuhlinhaber für Bayerische und Fränkische Landesgeschichte an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Seit 2019 ist er Vorsitzender der Fränkischen Arbeitsgemeinschaft e.V.

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