Freiheit als Rechtsbegriff.

Freiheit gilt als das fundamentale Gut des modernen Menschen und ist gleichzeitig Gegenstand intensiver Debatten darüber, welche ihrer Aspekte als ihr elementarer Kern anzusehen sind. Ohne rechtlichen Schutz hat sie jedoch nur einen sehr begrenzten Nutzen. Insofern ist die Wechselwirkung zwischen Freiheitsideen, Freiheitsforderungen und den rechtlichen Institutionalisierungen, mit denen sie verbrieft werden sollen, stets ebenso essentiell wie von Spannungen begleitet. Daneben stellt sich die Frage, wie Freiheit und Recht zusammenhängen. Die Idee subjektiver Rechte gewinnt im mittelalterlichen Armutsstreit zwischen den Franziskanern und dem Heiligen Stuhl politische und intellektuelle Dynamik. Die besondere Rolle des Eigentums bei der Diskussion um die Freiheit rührt u.a. von der Frage, ob ein Mensch Eigentum seiner selbst und ob er das Eigentum eines anderen Menschen sein kann. Damit verbindet sich die weitere Frage, welche Bedeutung die Annahme der Gleichheit aller Menschen für die modernen Grundrechte hat.

Matthias Kaufmann studierte Mathematik, Philosophie und Politische Wissenschaft. Für seine Dissertation »Recht ohne Regel? Die philosophischen Prinzipien in Carl Schmitts Staats- und Rechtslehre« erhielt er 1988 den Heinz-Maier-Leibnitz-Preis. 1992 habilitierte er sich mit einer Arbeit über »Referenz und Wahrheit bei Wilhelm von Ockham«. Seit 1995 ist er Inhaber der Professur für Ethik an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg, seit 2008 leitet er die Graduiertenschule »Gesellschaft und Kultur in Bewegung«. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Ethik, angewandte Ethik, Politische Philosophie, Rechtsphilosophie sowie Sprachphilosophie im Mittelalter und im 20. Jahrhundert. Joachim Renzikowski wechselte nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat an die Universität Tübingen. Dort wurde er 1993 mit einer Dissertation über »Notstand und Notwehr« promoviert. 1997 habilitierte er sich mit einer Arbeit über »Restriktiver Täterbegriff und fahrlässige Beteiligung«. Seit 1998 ist er Inhaber der Professur für Strafrecht und Rechtsphilosophie/Rechtstheorie an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten gehören Strafrechtsdogmatik, Sexualstrafrecht, Normentheorie und die Europäische Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

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