Frühmittelalterliche Konzepte der Thronfolgeregelung der frühkarolingischen Thronfolge

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,7, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Institut für Geschichtswissenschaft), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit widmet sich der Umsetzung der Erbfolge Karl Martells und dessen ältestem Sohn Pippin dem Jüngeren. Das Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Konzeption und Umsetzung, da beide Ansätze an die Nachfolgeregelung unterschiedlicher nicht sein könnten und beide aufgrund der Quellenlage und recht eindeutigen Thronfolge seltener als ihre Nachfahren im Mittelpunkt der Geschichtsforschung standen. Dabei geht diese Arbeit chronologisch vor und beleuchtet zunächst kurz die Konzeption der Thronfolge nach merowingischer Tradition, da so die These, die in Ansätzen bei beiden Herrschaftsnachfolgen noch zu erkennen ist und sich lediglich im Laufe der Zeit bis zu Karl dem Großen und späteren karolingischen Königen die Nachfolgeregelung durch ihre wachsende Diskontinuität zu ihnen gekennzeichnet ist. Mitte des 8. Jahrhunderts beruft sich Pippin der Jüngere auf eine Antwort des Papstes zur von ihm gestellten Frage der rechtmäßigen Königswürde und lässt sich zum König wählen und salben. Diese Stellung erbte er zusammen mit seinen Brüdern Karlmann und Grifo von seinem Vater Karl Martell, der die Stellung militärisch erarbeitete und das Amt des Hausmeiers wieder in die Hände der karolingischen Familie brachte, denen das Amt nach dem so genannten Staatstreich Grimoalds entrissen wurde. Das 8. Jahrhundert endet schließlich mit der Kaiserkrönung Karl des Großen ¿ Sohn Pippin des Jüngeren und erster fränkischer Kaiser. Kaiser Karl war es schließlich, der mehrfach seine Nachfolge zu Lebzeiten schriftlich festhielt und bekannt gab, sie jedoch aufgrund vom frühen Ableben seiner Söhne ändern musste. Mit der zusätzlichen Krönung und Salbung erhielt Karl eine zusätzliche Legitimation, die kein Karolinger vor ihm innehatte ¿ dazu jedoch an dieser Stelle nicht mehr. Festzustellen ist lediglich, dass sich mit der militärischen Übernahme des Hausmeieramtes durch Karl Martell und dessen neu eingeführten Vererbung des Amtes an seine Söhne die Grundlage für den 749/751 folgenden Machtwechsel begründete.