Georg Büchners 'Dantons Tod'. Der Begriff des Rechts In Dantons Rede vor dem Revolutionstribunal in Akt III, vierte Szene

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Germanistik - Neuere Deutsche Literatur, Note: 2,0, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Georg Büchners Werk 'Datons Tod' beschäftigt sich unter anderem mit der politischen Situation Frankreichs zur Zeit der französischen Revolution (1789). Dabei spielt das Rechtsverständnis der Charaktere eine zentrale Rolle. Im Vordergrund der Betrachtung stehen Robespierre und Danton, die das Elend des Volkes für ihre Ambitionen gebrauchen: Die vielfältigen Manifestationen menschlichen Leids in diesem Drama sind nicht Ausdruck einer poetischen Idee; sie sind die Wirklichkeit selbst, dargestellt am Beispiel einer bestimmten Vergangenheit, aber relevant für jede Gegenwart. In den Reden vor dem Revolutionstribunal und dem Nationalkonvent finden die großen 'Köpfe' der französischen Revolution ein Publikum vor, das aus zumeist sachkundigen Hörern, politisch erfahrenen und gesellschaftlich anerkannten 'Volksvertretern' besteht. Ihre Worte treffen somit auf offene, aber auch kritische Ohren. Zum einen ist es von immenser Wichtigkeit zur Zeit der Schreckensherrschaft Robespierres das Wohlgefallen der befristet amtierenden, selbsternannten Regierungsmitglieder zu erlangen. Zum anderen ist die politische Überzeugung der eigenen Anhänger zu vertreten, Ersteres kann zur unmittelbaren Festnahme führen, die zumeist einen Urteilspruch nach sich zieht und für den Betroffenen auf dem Schafott endet. Zweit genanntes kann ebenso zur Guillotinierung überleiten - womöglich sogar nicht ohne vorher die eigenen Prinzipien verleugnet zu haben und dass sich Familie, Freunde und politische Anhänger im Nachhinein gegen die eigene Person wenden. Reichhaltig an rhetorischen Stilmitteln kommen Vorhersagen - drohende, wie anmutende - und Stellungsnahmen zu Geschehnissen aus der Vergangenheit nicht zu kurz, wenn Protagonist und Antagonist sich entgegentreten. Die unmittelbare Gegenwart des anderen ist dabei gar nicht dringend erforderlich - die Zuhörerschaft bestimmt Tonfall und Thematik. Das Volk, sowie Vertreter der einzelnen Jakobineruntergruppierungen verstärken durch ihre bloße Anwesenheit, Aufschreie, Anekdoten und Jubel die durch die Redeinhalte geschaffene Atmosphäre noch um ein Vielfaches und beeinflussen damit die Rechtssprechung.