Gewalt an Schulen. Ein Beitrag zur Prävention im schulischen Kontext

Examensarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Pädagogik - Pädagogische Soziologie, Note: 1,0, Pädagogische Hochschule Heidelberg, Veranstaltung: Zulassungsarbeit / erstes Staatsexamen, Sprache: Deutsch, Abstract: Bereits im Alten Testament sind Aggression und Gewalt sowohl von den Menschen als auch von Gott ein Thema. Adam und Eva versündigen sich gegen Gott. Gott vertreibt diese daraufhin aus dem Paradies (vgl. Gen 3, 23-24) und wenig später erschlägt Kain seinen Bruder Abel (vgl. Gen 4, 8). Am deutlichsten wird der alttestamentarische, zornige und aggressive Gott, wenn er fordert: 'Auge um Auge, Zahn um Zahn' (Ex 21, 24). Nach DARWIN muss eine Art um ihr Überleben kämpfen, denn nur der Stärkere überlebt (vgl. 1963, S. 120). Um überleben zu können, ist natürlich Gewalt im Spiel. Es gilt, in der Konkurrenz zu bestehen und sich durchzusetzen. Dies hatte DARWIN damals in erster Linie auf die Tierwelt bezogen, doch diese Aussage ist durchaus auch auf den Menschen zu übertragen. Ein Blick auf die Literatur bestätigt das, wenn z. B. EIBL-EIBESFELDT konstatiert, dass sich Tiere einer Art sehr oft bekämpfen. Die Geschichte der Menschheit ist nach der Autorin eine Geschichte von Gewalttaten. Dieses aggressive Verhalten bestimmt auch die heutige Zeit. Gewiss bestehen kulturelle Unterschiede. Jedoch scheint die 'Aggressivität als Disposition zur Aggression vielmehr auf der ganzen Erde verbreitet', was diese aber keineswegs rechtfertigt. Gewalt ist demnach tief in den Instinkten des Menschen verwurzelt. Kriege ziehen sich durch die ganze Menschheitsgeschichte und galten lange Zeit 'als eine bloße Fortsetzung der Politik mit anderen Mitteln' (CLAUSEWITZ, 1963, S. 22). Doch im Gegensatz zu den Tieren hat der Mensch die Macht, sich gegen seine Instinkte und Triebe zu entscheiden. In der heutigen freien und aufgeklärten Gesellschaft besitzt der Staat deshalb ein alleiniges Gewaltmonopol, welches besagt, dass 'allein staatliches Handeln die Anwendung physischer Gewalt legitimieren kann' (WEBER, http, 21.11.2004). Die Anwendung physischer Gewalt ist also außer in Notwehrsituationen nicht erlaubt.

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