Grundrechtliche Grenzen des harten Rechtspaternalismus

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: 17,00, Ludwig-Maximilians-Universität München (Juristische Fakultät - Institut für Politik und Öffentliches Recht), Veranstaltung: Grundlagenseminar 'Nanny State' - Der paternalistische Staat, Sprache: Deutsch, Abstract: Ziel dieser Arbeit ist es zu klären, ob und wie sich die Bevormundeten durch die Berufung auf ihre grundrechtlichen Freiheiten gegen staatlichen Interventionen wehren können. Dazu wird im Anschluss an eine kurze Begriffserklärung untersucht, ob die Konzeption eines umfassenden Abwehrgrundrechts gegen Rechtspaternalismus möglich und notwendig ist, oder ob bereits die jeweils einschlägigen Spezialgrundrechte hinreichenden Schutz bieten. Anschließend wird themenbezogen auf die Problematiken der Schutzpflichtendoktrin und der objektiven Dimension der Grundrechte eingegangen, ehe die Ergebnisse dieser Arbeit zusammengefasst werden. Die Bundesrepublik Deutschland versteht sich als liberalen Rechtsstaat. Geprägt von den aufklärerischen Staatsidealen ist es deshalb ein zentrales Anliegen der deutschen Rechtsordnung, dem Einzelnen die größtmögliche Freiheit zu gewähren, die er zur Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer pluralistischen Gesellschaft bedarf. Nichtsdestotrotz darf dies nicht darüber hinwegtäuschen, dass jeder Freiheitssphäre Grenzen gesetzt sein müssen, da ungeordneter Freiheitsgebrauch zwangsläufig zu Konflikten zwischen den einzelnen Freiheitsträgern führt. Folglich besteht breiter gesellschaftlicher Konsens, dass die eigenen Handlungsfreiheiten dort beschränkt sein müssen, wo sie überragenden Gemeinschaftsinteressen, wichtigen Kollektivgütern oder den berechtigten Interessen anderer zuwiderlaufen. Weitaus problematischer ist erfahrungsgemäß aber die Bereitschaft, staatliche Freiheitseingriffe auch dann zu billigen, wenn es deren Zweck ist, die Rechtsunterworfenen vor den Folgen ihrer eigenen Selbstbestimmtheit zu schützen, und zwar ohne deren Willen oder Einvernehmen. Man spricht hier von einem rechtspaternalistischen Eingriff. Indem der Staat die Entscheidungsmöglichkeit seiner Bürger beschränkt oder gar aufhebt, drängt er ihre Autonomie zurück. Da dabei immer die Freiheit der Bürger, namentlich ihre Entscheidungsfreiheit betroffen ist, muss sich ein solcher Eingriff am Maßstab der Grundrechte messen lassen.

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