Haftungsbeschränkung und Mindesthaftung

Die Rechtsordnung unterscheidet zwischen der Haftungsbeschränkung durch Vertrag und der Möglichkeit einer Begrenzung von Haftungsrisiken durch die Gründung von Kapitalgesellschaften. Bislang ist wenig geklärt, ob und inwieweit die Zulässigkeitsstandards, die Rechtsprechung, Lehre und Gesetzgebung zugrunde legen, für beide Gebiete eher konvergieren oder auseinander streben. Alexander Bruns deckt deutliche Divergenzen zwischen Vertrags- und Gesellschaftsrecht auf und entwickelt neue Maßstäbe insbesondere für die gerichtliche Inhaltskontrolle vertraglicher Haftungsbeschränkungen, die Wertungswidersprüche zum Gesellschaftsrecht vermeiden. Der rechtsvergleichende Blick in die USA, auf das Recht wichtiger europäischer Staaten und das europäische Gemeinschaftsrecht verbreitert die Wertungsbasis.

Geboren 1966; 1996 Promotion; 2002 Habilitation; Direktor des Instituts für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.

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