Umsetzung der EU-Verbandsklagerichtlinie in deutsches Recht

Die EU-Verbandsklagerichtlinie gibt den Mitgliedstaaten der Europäischen Union Leitlinien für die Einführung und Ausgestaltung von Verbandsklagen im Kollektivinteresse ab 25. Juni 2023 auf. Der Gesetzgeber ist deshalb aufgefordert, das bestehende Instrumentarium des kollektiven Rechtsschutzes zu überprüfen und um Kollektivklagen auf Abhilfeleistung zu ergänzen, mit denen Individualansprüche von Verbrauchern gegen Unternehmer von qualifizierten Einrichtungen gebündelt geltend gemacht werden können. Alexander Bruns erarbeitet wesentliche Eckpunkte und möglichst klare Konturen einer Umsetzung der Verbandsklagerichtlinie, die Belange der Rechtsverwirklichung, des Verbraucherschutzes und der in Anspruch genommenen Unternehmen in angemessenen Ausgleich bringt und außerdem dem Gebot der Schonung der Ressourcen der Justiz Rechnung trägt.

Geboren 1966; 1996 Promotion; 2002 Habilitation; Direktor des Instituts für deutsches und ausländisches Zivilprozessrecht der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg i.Br.