Individualkontrollrechte des GmbH-Gesellschafters

Indem sich der Gesellschafter einer GmbH dem Personenverband zur Erreichung eines Gesellschaftszwecks angeschlossen hat, hat er sich betreffend die Unternehmensverwaltung auch der Mehrheit unterworfen. Das Verwaltungshandeln durch die Gesellschaftermehrheit gewährleistet nicht, dass das jeweilige Handeln dem ureigenen Gesellschaftszweck und demgemäß dem Interesse des Gesellschafters dient. 

Wenn nunmehr die Interessen des Gesellschafters tangiert bzw. beeinträchtigt sind, fragt sich, inwieweit dem einzelnen Mitglied eine regulierende Einflussnahme zur Verfügung steht, um ein missbräuchliches Handeln einzudämmen und dem eigenen Mitgliedschaftsrecht Anerkennung zu verschaffen. In der vorliegenden Arbeit wurde untersucht, inwieweit der österreichische bzw. der deutsche Gesetzgeber die Rechte des einzelnen Gesellschafters ausgestaltet hat, wobei als wohl wirkungsvollste Kontrollrechte des einzelnen Gesellschafters rechtsvergleichend das Informations-, das Klage- und das Beschlussmängelrecht untersucht wurden. 

In diesem Kontext wurde der Frage nachgegangen, ob das jeweilige Rechtssystem einen gerechten Ausgleich findet zwischen Mehrheitsmacht und Minderheitsrecht des einzelnen Gesellschafters. Sollte dies nicht der Fall sein, so fragt sich insbesondere durch den Rechtsvergleich, wie nach den gesetzlichen Vorgaben ein stimmiges System für diesen Ausgleich gefunden werden kann.

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