Kooperation als Prämisse ganzheitlichen Handelns

Essay aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: 1,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Rehabilitationspädagogik), Sprache: Deutsch, Abstract: Bildung ist ein Menschenrecht. Sie ist fest im Gesetz der Bundesrepublik verankert und steht somit jedermann zu. So auch Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen. Schon Art.3 des Grundgesetzes formuliert: ¿Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.¿ Um auch ¿besonderen¿ Schülern Bildung anzubieten, entwickelten sich im deutschen Bildungssystem ¿besondere¿ Schulen in der Annahme, diese könnten ¿besonders¿ spezifische und effektive Bildungsangebote anbieten. Nun soll jedoch nicht die Frage nach dem Bildungsort im Fokus stehen, sondern die Frage wie behinderten Schülerinnen und Schülern adäquate Angebote unterbreitet werden können. LEYENDECKER erkannte die Komplexität dieser äußerst heterogenen Schülergruppe als Problemfall und erklärte, dass dieser nur mit Komplexitätskompensation auf Lehrerseite begegnet werden kann, da eine Komplexitätsreduktion auf Schülerseite nicht möglich sei. Teamarbeit ist die logische Folgerung, so wie sie auch in den Empfehlungen der KMK zum Förderschwerpunkt motorische Entwicklung von 1998 verlangt wird. Nicht nur die Förderung solle ganzheitlich und interdisziplinär erfolgen, sondern auch der diagnostische Prozess. Zudem formuliert die KMK das Wesen bzw. das Aufgabenfeld des Lehrers an den jeweiligen Förderschulen. Im selben Atemzug werden die Fortschreibung von Förderplänen und die Zusammenarbeit/Kooperation mit anderen Berufsgruppen gefordert.