Kriminelle Internetkarriere: Alles beginnt mit § 202c StGB?

Der Tatort Internet wird in der heutigen, multimedialen Welt immer beliebter. Über 53 Millionen Deutsche sollen bereits das Internet nutzen, die Hälfte von ihnen sogar mobil über ihr Handy. In der vorliegenden Studie wird §§202a ff StGB genauer betrachtet und spezielle kriminelle IT-Aktivitäten entsprechend der Tatbestände den einzelnen Rechtsnormen zugeschrieben. Es werden zudem verschiedene Fälle und Rechtssprechungen angesprochen und verglichen.

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