Kriminelle Internetkarriere. Alles beginnt mit § 202c StGB?

Bachelorarbeit aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: 2,3, Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen; Gelsenkirchen, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschreibt aus strafrechtlicher Sicht die Norm der §§202a, 202b und 202c StGB. Dabei werden auch Fallbeispiele benannt und beurteilt. Es wird auf typische Internetkriminalität eingegangen, wie z.B. Skimming, Phishing, etc.

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