Laufende Besteuerung der GmbH & Co. KG

Studienarbeit aus dem Jahr 2001 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (Steuern), Veranstaltung: Spezielles Seminar in Betriebswirtschaftliche Steuerlehre - Wahl der Rechtsform, Sprache: Deutsch, Abstract: Die GmbH & Co. KG wurde zivilrechtlich im Jahr 1912 als Personengesellschaft anerkannt. Das Steuerrecht knüpft an diese Auffassung an, mit der Folge, dass sich mit dem Konstrukt der GmbH & Co. KG eine Gesellschaft mit zwei verschiedenen Besteuerungssystemen ergibt. Allerdings sind die Vorschriften über die Behandlung der GmbH & Co. KG nicht gesetzlich kodifiziert; sie basieren auf der Rechtsprechung. Die Gesellschafter der GmbH & Co. KG sind einerseits einer oder mehrere natürliche Personen, andererseits eine Kapitalgesellschaft (GmbH & Co. KG als eine Sonderform der KG mit einer Kapitalgesellschaft als Komplementär). Die natürlichen Personen unterliegen der Einkommen-steuer, die Kapitalgesellschaft unterliegt der Körperschaftsteuer. Aufgrund der Geprägerecht-sprechung unterliegen die Einkünfte der GmbH & Co. KG auch der Gewerbesteuer. Als Kombination von Personen- und Kapitalgesellschaft verbindet die GmbH & Co. KG den gesellschaftsrechtlichen Vorteil der Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen mit der Ertragsteuerbelastung einer Personengesellschaft. Die vorliegende Seminararbeit aus dem Jahre 2001 setzt sich mit der laufenden Besteuerung der GmbH & Co. KG auseinander. Dabei wird zunächst gezeigt, wie der Gewinn bei dieser Rechtsform ermittelt wird. Hier liegt auch der Hauptschwerpunkt dieses Referates. Nach der Gewinnermittlung wird gezeigt, wie der Gewinn auf die Gesellschafter der GmbH & Co. KG aufzuteilen ist. Dabei gibt es eine Besonderheit: obwohl die GmbH & Co. KG als Personengesellschaft anzusehen ist, finden bei ihr die Regelungen über die verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften Anwendung. Wie die ermittelten und verteilten Gewinne bei den einzelnen Gesellschaftern zu versteuern sind, wird dann im nächsten Abschnitt erläutert. Kurz dargestellt wird die gewerbesteuerliche Behandlung der GmbH & Co. KG und der Sonderfall der Zebragesellschaft. Abgeschlossen wird die vorliegende Arbeit mit einer thesenförmigen Zusammenfassung und einem kurzen Ausblick.

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