MRSA-Infektionen im Krankenhaus. Die rechtliche Zulässigkeit von Screening-Untersuchungen

Studienarbeit aus dem Jahr 2015 im Fachbereich Jura - Sonstiges, Note: 9,5 Punkte, Universität Regensburg (Fakultät Rechtswissenschaft), Veranstaltung: Seminar ¿Aktuelle Probleme aus der Praxis des Medizin- und Gesundheitsrechts¿, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit dem Problem der Krankenhausinfektionen durch MRSA-Keime und der zu deren Vermeidung erforderlichen Untersuchungen zur Erkennung dieser Keime. In den letzten Jahren wurde die Öffentlichkeit durch Nachrichten alarmiert, die über Todesfälle in Krankenhäusern infolge Ansteckung mit hochaggressiven Krankheitserregern berichteten. Die MRSA-Keime lösen im Klinikalltag die meisten nosokomialen Infektionen aus. Nach verschiedenen Schätzungen verursachen Krankenhauskeime jährlich etwa 400.000 bis 600.000 Infektionen und 15.000 Todesfälle. Es wird vertreten, dass etwa jede vierte nosokomiale Infektion, also 100.000 bis 150.000 Fälle und ca. 1.500 bis 4.000 dadurch hervorgerufene Todesfälle vermeidbar wären. Der Gesetzgeber hat auch das Problem der nosokomialen Infektionen erkannt und 2011 das IfSG mit dem Ziel novelliert, die Zahl dieser Ansteckungen zu reduzieren. Im Krankenhausalltag werden nur wenige MRSA-Träger erkannt, weil wegen der fehlenden klinischen Indikation mikrobiologische Untersuchungen nicht durchgeführt werden, obwohl diese Screening-Untersuchungen für die Verhinderung von MRSA-Übertragungen und die Einleitung von Präventions- und Sanierungsmaßnahmen aus medizinischer Sicht erforderlich wären. Für die Prävention von nosokomialen Infektionen nehmen gem. § 23 Abs. 3 S. 2 IfSG die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts einen wichtigen Platz als Stand der medizinischen Wissenschaft ein. Nach der neuesten, überarbeiteten Empfehlung des Robert Koch-Instituts soll ein MRSA-Screening bei Krankenhausaufnahme lediglich bei bestimmten Risikopatienten vorgenommen werden. Entsprechend einer Betriebsvereinbarung sollen unter im Voraus bestimmten Bedingungen beim Personal ein MRSA-Screening und eine Dekolonisierung durchgeführt werden, wobei eine routinemäßige Untersuchung des Personals hinsichtlich einer MRSA-Besiedlung nicht erfolgen soll. Ein generelles MRSA-Screening wird somit nicht für erforderlich erachtet. Da ein Screening zur Erkennung aller MRSA-Träger unerlässlich ist, wird im Folgenden untersucht, inwieweit eine Screening-Untersuchung auf MRSA-Keime bei allen Patienten und beim Personal, welches mit den Patienten unmittelbar in Kontakt kommt, rechtlich zulässig ist und wo die rechtlichen Grenzen für derartige Untersuchungen liegen.