Maritimes Infrastrukturrecht

Mit dem Topos 'Terranisierung des Meeres' wird unter anderem ein Phänomen bezeichnet, welches gegenwärtig im Gefolge der 'Energiewende' einen neuen Höhepunkt erreicht hat: die Inanspruchnahme der Meere als Infrastrukturraum, mit der eine erhebliche Zunahme von Nutzungs- und Schutzkonflikten in einem zwar unbesiedelten, gleichwohl ökologisch hochsensiblen Gebiet einhergeht. Das zur Steuerung jener Konflikte berufene Recht vermag gegenwärtig seinen Auftrag nur unzureichend wahrzunehmen - es erweist sich als zersplittert, lückenhaft und zum Teil nicht hinreichend auf die spezifischen Gegebenheiten seines maritimen Anwendungsbereichs zugeschnitten. Mathias Schubert untersucht die vorhandenen Regelungsansätze im Völker-, Europa- und nationalen Recht und entwickelt auf der Basis einer Defizitanalyse Grundstrukturen eines konsistenten und leistungsfähigen nationalen Meeresinfrastrukturrechts.

Geboren 1976; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Rostock; erst Wissenschaftlicher Mitarbeiter, seit 2008 Wissenschaftlicher Assistent am Lehrstuhl für Öffentliches Recht unter besonderer Berücksichtigung des Verwaltungsrechts der Universität Rostock sowie Wissenschaftlicher Koordinator am Ostseeinstitut für Seerecht, Umweltrecht und Infrastrukturrecht der Universität Rostock; Juristischer Vorbereitungsdienst in Schleswig-Holstein; 2014 Habilitation; WS 2013/14 Vertretung der Professur für Öffentliches Recht, insbesondere Wirtschaftsverwaltungsrecht an der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.

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