Migration und Territorialbesitz ¿ worauf gibt es ein Recht?
Autor: | Schiesser, Allegra |
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EAN: | 9783640914975 |
Auflage: | 002 |
Sachgruppe: | Philosophie |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 36 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 25.05.2011 |
Untertitel: | Eine Analyse von David Millers Argumentation in ¿Immigration and Territorial Rights¿ unter Einbezug ergänzender Texte |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: Sehr gut, Universität Zürich (Philosophisches Seminar), Veranstaltung: Migration und Ethik, Sprache: Deutsch, Abstract: Miller versucht im Kapitel Immigration and Territorial Rights seines Buches National Responsibility and Global Justice zu zeigen, dass es kein Recht auf Migration geben kann, Staaten aber Territorialrechte etablieren und daher über Aufnahme oder Ausweisung entscheiden können. Anhand des ersten Teils des Textes, in dem er der Frage nach einem Migrationsrecht nachgeht, möchte ich aufzeigen, dass seine Argumentation nicht stichhaltig ist. Dies werde ich anhand seiner Ausführungen zum Recht auf Bewegungsfreiheit aufzuzeigen versuchen. Da Miller im Text constraints on freedom eine Definition von Freiheitseinschränkung aufstellt, die auch auf Grenzen zutrifft, werde ich zudem untersuchen, inwiefern sich dies auf seine Argumentation gegen ein absolutes Recht auf Bewegungsfreiheit auswirkt, und ob er gemäss seiner eigenen Definition Grenzen nicht als Einschränkungen einstufen müsste. Da ein Recht auf Bewegungsfreiheit aber nicht unbedingt gleich ein Recht auf Niederlassung bedeutet, werde ich dann den zweiten Teil von Immigration and Territorial Rights heranziehen. Miller argumentiert, dass Staaten Territorialrechte etablieren können, und sie daher Immigranten abweisen können. Anhand von Lockes Theorie zum Erwerb von Eigentum, an die sich Miller stark anlehnt, und Henry Georges Kritik daran möchte ich aufzeigen, dass Territorialrechte nicht begründet werden können. Dann dürften Staaten, selbst wenn kein Recht auf Migration etabliert werden kann, Immigranten nicht von der Einwanderung abhalten ¿ Miller wäre also widerlegt, selbst wenn man den ersten Punkt (kein Recht auf Migration) noch gelten lässt. Zum Schluss werde ich noch darlegen, dass Millers weitere Ausführungen zu Immigrationsbeschränkungen von Staaten, die aufgrund ihres Selbstbestimmungsrechts legitim seien, aber dennoch nicht vollständig verworfen werden müssen, da sie problemlos auch für eine politische Gemeinschaft ohne Territorium gelten können.