Mischverfassung und Gewaltenteilung

Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Technische Universität Dresden (Politische Theorie), Veranstaltung: Mischverfassung und Gewaltenteilung , Sprache: Deutsch, Abstract: '[...] aber es ist eine ewige Erfahrung, dass jeder, der Macht hat, ihrem Mißbrauch geneigt ist: er geht so weit, bis er auf Schranken stößt. [...] Um den Mißbrauch der Macht zu verhindern, muß vermöge einer Ordnung der Dinge die Macht der Macht Schranken setzen.' Mit dieser Sentenz fasste Charles-Louis de Secondat, Baron de La Brède et de Montesquieu eine seiner Fundamentalerkenntnisse zusammen und erhob sie dadurch zur allgemeinen Bedeutung, dass er konkret begründete, wie Schranken der Macht innerhalb welchen Kontextes aussehen können. [...] Diese Arbeit beginnt damit, die politische Freiheit als Agens der Montesquieuschen Theoriebildung aufzuzeigen. Darauf aufbauend wird gezeigt werden, inwiefern die menschliche Vernunft im Montesquieuschen Verständnis das unauflösliche Bindeglied zwischen Naturgesetzen und positiven Gesetzen darstellt [...]. Weiterhin wird ein Begründungszusammenhang formuliert werden, der die Unmöglichkeit der Deduktion des positiven Rechts aus den Naturgesetzen aufzeigt. Die politische Wirklichkeit in ihrer jeweiligen Faktizität lässt sich nur mittels Induktion aus den positiven Gesetzen erreichen bzw. nachvollziehen. Nach Verdeutlichung dieses methodischen Ansatzes wird das Augenmerk auf die englische Verfassung verlegt, um in ihr die Anlagen zur politischen Freiheit zu zeigen, welche eng an die Forderung nach Machtteilung angelehnt sind. Innerhalb dieses Kontextes werden einerseits die Montesquieuschen Strukturprinzipien offengelegt und andererseits wird gezeigt werden, dass eine vorschnelle Verortung seines Denkens innerhalb einer juristischen Funktionenlehre sehr sicher von dem Resultat geprägt sein wird, Montesquieu fehl interpretiert zu haben. Aus diesem Grund werde ich mich ausführlich der Exemplifikation des Zusammenspiels der je unterschiedlichen Perspektiven von juristischer Funktionenlehre und politischer Machtaufteilungslehre widmen. [...] Abschließen werde ich diese Arbeit mit der Fokussierung auf ein Postulat Alois Riklins, welcher einen unmittelbaren Zusammenhang zwischen der Idee der Machtteilung und der Idee gemischter Verfassungen gesehen und aufgemacht hat. Vorweggenommen sei, dass ich mich der Riklinschen Postulierung deswegen anschließe, weil die immerwährende und übliche Reduktion machtaufteilender Gedanken auf die Funktionenlehre zu Fehlschlüssen führt, welche im politikwissenschaftlichen Bereich schlichtweg nicht weiterverwendet werden können.

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