Moralischer Zufall und Ablehnung der Strafe. Ist unsere gängige Strafpraxis moralisch gerechtfertigt?

Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: 1,3, Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg, Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage: Ist unsere gängige Strafpraxis moralisch gerechtfertigt? Das gegenwärtige Strafrecht in Deutschland kennt zwei Arten der Strafe: Freiheitsstrafen und Geldstrafen. Im Allgemeinen verstehen wir unter Strafe die Zufügung eines Übels als Reaktion auf eine unerwünschte Handlung. Dem Bestraften geschieht etwas Unangenehmes und der Strafende muss jemandem ein Übel zufügen. Deshalb muss es eine gute Begründung dafür geben, dass der Staat zum Strafen berechtigt ist. Die Sichtweise des amerikanischen Philosophen Michael J. Zimmerman zum Thema der Rechtfertigung staatlicher Strafen gibt Anlass zum Nachdenken. In seinem Buch ¿The Immorality of Punishment¿ argumentiert er dafür, die Strafpraxis vollkommen abzuschaffen, da staatliches Strafen nicht zu rechtfertigen und stets unmoralisch sei. Seinen Ausführungen zufolge darf niemals irgendjemand für irgendein Verbrechen bestraft werden. Er begründet seine These damit, dass niemand für etwas verantwortlich gemacht werden kann, wenn es sich seiner Kontrolle entzieht und damit dem Zufall unterliegt. Damit spricht er sich gegen die Existenz des moralischen Zufalls aus und hält an einem extremen Kontrollprinzip fest. Obwohl seine Argumentation schlüssig ist, wird seine These von vielen nicht akzeptiert, da es den meisten Menschen nicht recht ist, die staatliche Strafpraxis vollkommen abzuschaffen. Deshalb muss geprüft werden, ob Zimmermans Annahmen auch so getroffen werden können. Seine These gründet sich auf die Annahme, dass das sogenannte Kontrollprinzip uneingeschränkt anzuwenden und die Existenz des moralischen Zufalls abzulehnen ist.