Nachfolge von Unternehmen

Überblick über die Nachfolge von Unternehmen mit Vertragsmustern Die größte Anzahl von Unternehmen in Deutschland stellen kleine und mittlere Unternehmen dar, die von den Inhabern geführt und meist vor Jahrzehnten gegründet worden sind. In der Regel handelt es sich dabei um Familiengesellschaften. Nach langjähriger Geschäftsführung und Unternehmensentwicklung kommen die Seniorinhaber in ein Alter, in dem ihre Schaffenskraft nachlässt und sich das Risiko erhöht, dass eines Tages die Unternehmensführung durch Krankheit oder Tod nicht mehr möglich ist und - im schlimmsten Falle - das Unternehmen führerlos wird. Frühzeitig sollten die Unternehmensführer daher bestrebt sein, für eine adäquate Unternehmensnachfolge Sorge zu tragen. Planung und Durchführung einer Unternehmensnachfolge benötigen aber in der Regel einen Zeitraum von vielen Jahren, sodass sehr frühzeitig zumindest mit der Planungsphase begonnen werden sollte. Die Konzepte für eine Unternehmensnachfolge sind vielfältig und in jedem Falle unterschiedlich, denn das Konzept für die Unternehmensnachfolge muss maßgeschneidert auf den Einzelfall bezogen sein und von einer ganzheitlichen Sicht unter Berücksichtigung aller Fakten, Wünsche und Bedürfnisse ausgehen. Vorherrschend ist die Unternehmensnachfolge in der Familie durch Übergabe des Unternehmens von den Senioren auf die Junioren. Alternativ hierzu hat die Unternehmensnachfolge durch MBI, MBO und den klassischen Unternehmensverkauf eine hohe Bedeutung. Auch die Einbringung des Unternehmens in eine Stiftung wird nicht selten gewählt. Und schließlich sind diese einzelnen Grundformen der Unternehmensnachfolge auch kombinierbar. Inhalte: Psychologische Aspekte der Unternehmensnachfolge, Ziele der Unternehmensnachfolge, Zeitlicher Rahmen für Planung und Umsetzung, Notfallregelung, Erbrechtliche Lösungen, Gesellschaftsrechtliche Nachfolgeregelungen, Einkommensteuerrechtliche Aspekte, Schenkungs- und erbschaftsteuerrechtliche Aspekte, Übergabe an Familienmitglieder, Unternehmensnachfolge durch Verkauf des Unternehmens, MBI (Management Buy In), MBO (Management Buy Out), Umwandlung in einen Franchise-Betrieb, Stiftung, Finanzierung, Existenzgründungförderung, Beteiligungsfinanzierung, Leibrente.

Günter Seefelder, Rechtsanwalt und Diplom-Betriebswirt (FH München) berät und begleitet Unternehmen bei Neugründungen, Erweiterungen, Restrukturierungen und in allen Fragen der Unternehmensführung. Nach 20jähriger Anwaltstätigkeit in eigener Kanzlei wechselte er mit seinem Beratungsunternehmen Seefelder Management & Strategy in München in die Unternehmensberatung. Er hat das Unternehmen der nächsten Familiengeneration übergeben und ist wieder als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt der Unternehmensführung tätig. Dazu gehört auch die Beratung von Kanzleien bei der Kanzleiführung einschließlich ihrer strategischen Ausrichtung.

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