Nördliches Rheinland und Westfalen - Münzen und Medaillen

Nach 1300 ging die Periode des regionalen Pfennigs zu Ende. Der rheinische Raum öffnete sich den neuen Entwicklungen im Geldwesen, die von Italien und Frankreich mit der Ausbringung von Groschenmünzen im zwölffachen Wert des Pfennigs sowie von Goldmünzen im Wert eines Pfundes Denare ausgingen und im Laufe des 14. Jahrhunderts zu einem relativ stabilen Gold/Silber-Doppel- oder Parallelwährungssystem führten. Um die Rheinzölle und die Währung effektiver zu gestalten, schlossen sich die vier rheinischen Kurfürsten 1385 zu einer gemeinsamen Münzpolitik im sog. Rheinischen Münzverein zusammen, nachdem es schon vorher verschiedentlich münzpolitische Verabredungen zwischen einzelnen Territorien gegeben hatte. Der Rheinische Münzverein wurde durch Folgeverträge immer wieder erneuert, wobei neben den ständigen Vertragsmitgliedern Köln, Trier, Pfalz von Fall zu Fall weitere Partner hinzukamen, etwa das Herzogtum Jülich. Größtes Silberstück war der Reichstaler. Gemeinsame Normen bestanden auch hinsichtlich der Halb- und Viertelstücke. Während die Herstellung von Gold- und Silbermünzen vom jeweiligen Reichskreis überwacht wurde, war die Produktion von Kupferstücken unkontrolliert. In Westfalen selbst kam den Dortmunder Pfennigen jedoch eine so bedeutende Rolle zu, dass andere Münzherren sie in ihren Münzstätten - Arnsberg, Büren, Iserlohn, Lippstadt - nachahmten. Dortmunder Pfennige sind im 14. Jahrhundert gelegentlich auch in rheinischen und niederländischen Münzstätten unter Verschlechterung des Wertes imitiert worden. Groschen wurden in Westfalen eher weniger geprägt, hauptsächlich in Dortmund. Hauptprodukt war der Groschen zu 1/24 Taler, wie ihn der Niedersächsische Kreis bereits 1572 eingeführt hatte. Als Münzmeister fungierten Kaufleute, die ihrem Gewinnstreben verpflichtet waren und in pachtähnlichen Verträgen die Werkstätten von den jeweiligen Landesherren übernahmen. Oft stammten diese Kaufleute aus Familien, die schon seit langem im Geldgeschäft tätig waren. Die Arbeits- und Aufenthaltsorte der meisten Münzmeister wechselten zudem häufig. Unstimmigkeiten mit den Verwaltungen der prägeberechtigten Staaten waren daher an der Tagesordnung.

Dr. Manfred Miller studierte Verwaltungswissenschaft an der Universität Konstanz, wo er 1985 zum Dr. rer. soc. promoviert wurde. Nach der Staatsprüfung für den höheren nicht-technischen Verwaltungsdienst war er wissenschaftlicher Angestellter beim Statistischen Landesamt Baden-Württemberg und wechselte 1987 als Regierungsrat z. A. in das Landesgewerbeamt, wo er Persönlicher Referent des Präsidenten und stellvertretender Leiter des Referats Organisation und innerer Dienst war. Nach einer Abordnung an das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde er 1992 als Dozent an die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Rechtspflege des Landes Sachsen-Anhalt berufen (Fachbereich Öffentliche Verwaltung mit Sitz in Halberstadt, der 1998 in die Hochschule Harz überführt wurde). Ein einjähriger Forschungsaufenthalt führte ihn an das Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung nach Speyer. Zwischen 2000 und 2002 war er Referent des zeitweiligen Ausschusses für Funktional- und Verwaltungsreform im Landtag von Sachsen-Anhalt, von 2007 bis 2010 war er als externer Sachverständiger Mitglied der Enquetekommission Personalentwicklung im öffentlichen Dienst des Landes Sachsen-Anhalt des Landtags von Sachsen-Anhalt. Pensionierung zum 1.10.2018. Miller ist Autor zahlreicher Buch- und Zeitschriftenveröffentlichungen, siehe www.verwaltungswissenschaft-online.de

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