Obliegenheiten im Versicherungsvertragsrecht

Fünfzig Jahre nach Gründung der Europäischen Gemeinschaft ist der Gemeinsame Markt für Versicherungen immer noch nicht Wirklichkeit geworden. Obwohl durch die drei Richtliniengenerationen im Bereich der Schadens- und Lebensversicherung die Voraussetzung für die Ausübung der Dienstleistungs- und Niederlassungsfreiheit geschaffen wurden, sind Versicherungsunternehmen nicht in nennenswerter Weise grenzüberschreitend tätig. Ursache dafür ist die fehlende Harmonisierung des materiellen Versicherungsvertragsrechts, die Anfang der achtziger Jahre unter anderem an der angeblich unterschiedlichen Ausgestaltung der Obliegenheiten des Versicherungsnehmers in den Rechtsordnungen des Common Law auf der einen Seite und den Rechtsordnungen des Civil Law auf der anderen Seite scheiterte. Um den Weg für die Verwirklichung des europäischen Binnenmarktes für Versicherungen zu bereiten, unterzieht Giesela Rühl die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers einer eingehenden rechtsvergleichenden Untersuchung und erarbeitet darauf aufbauend Empfehlungen für ihre Ausgestaltung in einem harmonisierten europäischen Versicherungsvertragsrecht.

ist Professorin für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht, Internationales Privat- und Prozessrecht, Europäisches Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

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