Organe der Europäischen Gemeinschaft

Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 1,3, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Europäische Union umfasst seit der letzten Erweiterung mit dem Beitritt von Bulgarien und Rumänien am 01.01.2007 nunmehr 27 Mitgliedstaaten mit insgesamt 493 Millionen Einwohnern. Vorgänge auf europäischer Ebene berühren uns heute unmittelbar und gewinnen weiter an Bedeutung, es ist daher wichtig, die Funktionsweise der EU zu verstehen. Die EU stellt den institutionellen Rahmen für die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten. Sie wird gemeinhin mit dem ¿Tempelmodell¿, dessen Dach auf drei Säulen ruht, beschrieben. Die erste Säule wird durch den EGV (ehemals EWG) und durch den EAGV begründet. Die zweite Säule stellt die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik dar, die im EUV geregelt ist. Die dritte Säule, die Polizeiliche und Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen PJZS, ist ebenfalls im EUV geregelt. Die Organe der EU/EG sind der Europäische Rat als Leitorgan (Art. 4 EUV) und das Europäische Parlament, der Rat, die Kommission, der Gerichtshof und der Rechnungshof (Art. 7 I EGV). Der Rat und die Kommission werden von einem Wirtschafts- und Sozialausschuss und einem Ausschuss der Regionen unterstützt (Art. 7 II EGV). Daneben wurde ein europäisches System der Zentralbanken und die Europäische Zentralbank geschaffen (Art. 8 EGV) sowie die Europäische Investitionsbank (Art. 9 EGV) errichtet. Die Beschreibung einiger dieser Organe, im Einzelnen des Europaparlaments, des Europäischen Gerichtshofs und des Rechnungshofs ist Inhalt dieser Seminararbeit. Die Organe werden einzeln vorgestellt und nach einem kurzen Abriss über die geschichtliche Entwicklung dann hinsichtlich Zusammensetzung und Aufgaben näher beleuchtet. [...]

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