Rechtliche Aspekte bei der gewerblichen Vermietung einer mobilen Arbeitsmaschine mit Bedienpersonal

Inhaltsangabe:Einleitung: Der Einsatz von mobilen Arbeitsmaschinen prägt das Straßen- und Städtebild. Straßen- und sonstige Bauarbeiten sind ohne Planierraupen, Muldenkipper, Radlader, Walzen, Asphaltkocher und Autokrane nicht vorstellbar. Heutzutage werden in aller Regel diese Arbeitsmaschinen von den Straßen- und Bauunternehmen immer weniger angekauft bzw. geleast. Aufgrund unterschiedlicher Motivationen werden diese Maschinen vorzugsweise für den jeweiligen konkreten Einsatz bei gewerblichen Maschinenvermietern angemietet. Die Straßen- und Bauunternehmen scheuen die Investition, ein Kauf bindet das Kapital und schmälert die Liquidität. Die gewünschte Auslastung für solche Maschinen ist nicht permanent gegeben, wie es sich beispielhaft in 2008/2009 aufgrund der Auswirkungen der Finanz- und Wirtschaftskrise gezeigt hat. Auch die Instandhaltungskosten belasten gerade in solchen Zeiten einer reduzierten Auslastung die Kassen der Unternehmen. Schließlich veralten diese Maschinen, neue technische Entwicklungen und Verbesserungen zwingen die Straßen- und Bauunternehmen zu neuen Investitionen und der Kreislauf der erwähnten Nachteile wiederholt sich. Bei der Vermietung mit Bedienungspersonal kommt noch hinzu, dass bei dem gewerblichen Mieter der regelmäßig erforderliche Schulungs- und Trainingsaufwand kosten- und auch zeitmäßig reduziert werden kann. Nicht bei allen Arbeitseinsätzen ist der Einsatz von Spezialmaschinen und damit auch der Einsatz von speziell ausgebildetem Personal notwendig. Aus dem gleichen Grunde wie unter vorstehender Ziffer 1. geschildert hinsichtlich der angestrebten Reduzierung der ‘sachlichen’ Kapazitäten, ist auch hier das primäre mieterseitige Ziel die Reduzierung der ‘personellen’ Kapazitäten bzw. der entsprechenden Vorhaltekosten. Hinzu kommt schließlich auch die Vermeidung zusätzlicher regelmäßiger Schulungs- und Trainingskosten bei der Ausbildung und während der regelmäßigen Qualifizierung und Weiterbildung von eigenem mieterseitigen Bedienerpersonal. Bei den vermieterseitigen Maschinenbedienern handelt es sich in der Regel ausschließlich um Profis, die auf einen jahrelangen Erfahrungsschatz hinsichtlich der Bedienung insbesondere von Spezialmaschinen zurückgreifen können. Die gewerblichen Vermieter führen entweder selbst regelmäßige Schulungen und Fahrertrainings in eigenen Trainingcentern durch und/oder sorgen durch die Inanspruchnahme von externen Schulungsangeboten dafür, dass dieses Bedienpersonal stets auf dem [...]

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