Rechtsgüterschutz gegen »urbanes Lebensgefühl«?

Sich wandelndes Freizeitverhalten birgt oft juristisch zu lösendes Konfliktpotenzial in sich. Ein Beispiel sind abendliche Personenansammlungen an innerstädtischen Plätzen, die aufgrund der Lärmentwicklung von teilweise mehreren hundert Personen erhebliche Belastungswirkungen für die Anwohnerinnen und Anwohner entfalten. Die Gefahrenabwehrbehörden bemühen sich um einen Interessenausgleich; allerdings mit meist eher mäßigem Erfolg. Von Eingriffsmaßnahmen sehen sie in der Regel unter Hinweis auf den grundrechtlichen Schutz der anwesenden Personen und den in den Ansammlungen zu sehenden Ausdruck eines »urbanen« Lebensgefühls ab. Markus Thiel untersucht das Vorliegen einer Gefahrenlage und behandelt die Frage, ob die anwesenden Personen Adressaten gefahrenabwehrbehördlicher Verfügungen sein können. Aufgrund der »Summation« der Lärmbeitrage ordnet er sie als Verhaltensverantwortliche ein. Schließlich erarbeitet der Autor die Anforderungen an einen Anspruch der Anwohnerinnen und Anwohner auf gefahrenabwehrbehördliches Einschreiten.

Markus Thiel wurde 1973 in Düsseldorf geboren. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften und dem Referendariat in Köln war er seit 2000 an der Juristischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf tätig. 1999 wurde er mit einer schulverfassungsrechtlichen Dissertation in Köln zum Dr. iur. promoviert, 2003 erlangte er an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer mit einer Doktorschrift zur Kulturverwaltung den Titel eines Dr. rer. publ. Markus Thiel habilitierte sich 2010 an der Juristischen Fakultät in Düsseldorf mit einer Arbeit zum Gefahrenabwehrrecht und ist - nach Lehrstuhlvertretungen in Freiburg, Trier, Köln und Gießen - seit 2012 Professor für Öffentliches Recht an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.

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