Rechtswissenschaftstheorie

Seit jeher wird die Rechtswissenschaft in die drei 'Säulen' des bürgerlichen, des öffentlichen und des Strafrechts, sowie in dogmatische Fächer und Grundlagenfächer aufgeteilt. Reflektiert, d.h. einer dem Anspruch theoretischer Konsistenz und Konsequenz verpflichteten Betrachtung unterworfen, wird diese Aufteilung indes so gut wie nicht. Die Regeln der intra disziplinären Gewaltenteilung und Gewaltenzuordnung werden dementsprechend eher intuitiv gehandhabt denn bewusst formuliert, diskutiert und exekutiert. Dies macht sich in doppelter Weise bemerkbar. So pflegen, zum einen, Methodenfragen in der Rechtswissenschaft entweder auf einer abstrakten Ebene - im rechtsphilosophischen oder rechtstheoretischen Diskurs - behandelt oder auf einer konkreten, ausschließlich anwendungsfixierten (Praxis-)Stufe - im dogmatischen Diskurs - thematisiert zu werden. Zum anderen werden Fragen des Verhältnisses unterschiedlicher Disziplinen zueinander ausschließlich als inter disziplinäre aufgeworfen, als Fragen des (Außen-)Verhältnisses von Rechtswissenschaft zu Nachbarwissenschaften, nicht aber auch als intra disziplinäre Fragen des Verhältnisses der juridischen (Sub-)Disziplinen zueinander. Die Autoren der hier gesammelten Beiträge, deren Gegenstand nicht das Recht als solches, sondern die Wissenschaft(en) vom Recht sind, wollen hier Abhilfe schaffen: indem sie zum einen den juridischen Theoriediskurs mit dem Praxisdiskurs zu verbinden suchen und indem sie zum anderen das Verhältnis der einzelnen juridischen (Sub-)Disziplinen zu- und untereinander beleuchten.

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