Sonderrecht gegen 'Rechts'?
Autor: | Christian Spernbauer |
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EAN: | 9783640208463 |
eBook Format: | PDF/ePUB |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 10.11.2008 |
Untertitel: | Die Beschränkungen des Versammlungsrechts insbesondere durch § 130 Abs. 4 StGB und die neuen Versammlungsgesetze Bayerns und Sachsens |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Grundlagen Nebenfachstudierende) Probleme Rechts Sonderrecht Verfassungsrechts |
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Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Öffentliches Recht / Staatsrecht / Grundrechte, Note: 1,0 (17 Punkte), Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Grundlagen und Probleme des Verfassungsrechts (Seminar für Nebenfachstudierende), Sprache: Deutsch, Abstract: Das Recht auf Versammlungsfreiheit kann neben dem Recht auf freie Meinungsäußerung als einer
der elementarsten Grundpfeiler der freiheitlichen Demokratie angesehen werden. Beschränkungen
und gar Verbote dieses Grundrechtes bedürfen gewichtiger Gründe. Die vorliegende Arbeit soll den
Beschränkungen und Verboten von Versammlungen nachspüren.
Zunächst wird das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gem. Art. 8 GG in seinen Grundelementen
wie der Charakterisierung von Versammlungen als kollektives Handeln, Friedlichkeit und
Waffenlosigkeit skizziert werden, bevor auf die Beschränkungen eingegangen wird. Hier wird
zunächst das Versammlungsgesetz betrachtet, welche die Unterscheidung in Versammlungen unter
freiem Himmel und Versammlungen in geschlossenen Räumen trifft. Desweiteren wird auf das
Uniform- und Vermummungsverbot sowie weitere Auflagen durch zuständige Behörden,
insbesondere das Verwenden von Fahnen und Symbolen, eingegangen. Unter 4.) werden
Einschränkungen durch § 130 IV StGB erörtert, genauer gesagt die Schutzgüter öffentlicher Friede
und Menschenwürde sowie die Billigung, Verherrlichung und Rechtfertigung der
nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft. Weiter werden dann das neue bayerische
sowie das sächsische Versammlungsgesetz in ihren Grundzügen betrachtet, bevor einige
Schlussbemerkungen ein kurzes Fazit ziehen sollen.