Thomas Hobbes und John Locke. Naturzustand, Menschenbild und Staatstheorie

Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: 2,3, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Veranstaltung: Politische Theorien und Ideengeschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine der Grundfragen der politischen Philosophie ist die Frage danach, was Menschen dazu treibt, sich zu einer gesellschaftlichen Ordnung in Form eines Staates zusammenzuschließen, und unter welchen Bedingungen eine solche überhaupt möglich sein kann. Zahlreiche Theoretiker haben sich im Laufe der Zeit Gedanken darüber gemacht, wie Individuen, die selber über ihre Handlungen bestimmen und diese an unterschiedlichen persönlichen Interessen ausrichten, eine solche gemeinsame Ordnung bilden sollten. Als zwei der Bedeutendsten von ihnen kann man Thomas Hobbes und John Locke nennen, deren Vorstellungen eines Gesellschaftsvertrages und des daraus resultierenden Staates bis in die heutige Zeit diskutiert werden und von Bedeutung sind. Beide lebten im 17. Jahrhundert in England und entwickelten zu dieser Zeit ihre Theorien zur Gründung eines Staates und zur Legitimation von Macht. Geprägt waren beide dabei durch die politischen Verhältnisse im damaligen England und vor allem auch durch den Dreißigjährigen Krieg, der von 1618 bis 1648 in Europa tobte. Obwohl Locke nur 44 Jahre nach Hobbes geboren wurde, sind die Überlegungen der beiden Theoretiker, die sie in ihren Werken Leviathan (Hobbes) und Zwei Abhandlungen über die Regierung (Locke) niederschrieben, äußerst verschieden. Die gesellschaftlichen Hintergründe dieser Zeit und die historische Vorgeschichte zu beleuchten würde leider den Rahmen dieser Arbeit sprengen, weshalb ich mich auf die Theorien konzentriere ohne weiter auf den geschichtlichen Hintergrund der politischen Verhältnisse im England und Europa des 17. Jahrhunderts einzugehen. Diese Arbeit soll die beiden Theorien und Ansichten darstellen und miteinander vergleichen. Aus diesem Grund werden zunächst das jeweilige Menschenbild, der Naturzustand, die Vorstellung des Gesellschaftsvertrages und des daraus resultierenden Staates betrachtet. Im Anschluss daran soll in einer Gegenüberstellung geklärt werden, in welchen Punkten sich beide Theorien unterscheiden und inwiefern sie Gemeinsamkeiten aufweisen. Schließlich soll noch einmal zusammenfassend die Bedeutung der beiden Staatstheorien für die Geschichte der Politischen Philosophie dargestellt werden.

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