Unterrichtspraktikum in einer Schule für Geistigbehinderte

Praktikumsbericht / -arbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Pädagogik - Heilpädagogik, Sonderpädagogik, Note: gut, Humboldt-Universität zu Berlin (Institut für Rehabilitationswissenschaften), Veranstaltung: Didaktik II, Sprache: Deutsch, Abstract: In der Zeit vom 23. Februar bis zum 19. März 2004 absolvierte ich mein Unterrichtspraktikum in der Z.-Schule in M.. Es ist die 4. Sonderschule in F. , sie befindet sich in der L. Straße 15. Benannt nach Gustav Meyer, dem Erbauer des Volksparkes F. , wurde die Schule erst am 4. Mai 1999. Sie existierte zu diesem Zeitpunkt schon acht Jahre und wurde 1991 aus einer Rehabilitationsstätte heraus gegründet. Viele Kollegen aus der Rehabilitationsstätte, darunter Lehrer und pädagogische Unterrichtshilfen, wurden übernommen. Vorher, d.h. in den 50er Jahren, war diese Rehabilitationsstätte eine Kindertagesstätte. Seit der Bezirksfusion F. - L. 2001 ist die Z.-Schule auch für das Einzugsgebiet L. zuständig. An der M.er Schule für Geistigbehinderte unterteilt sich die Schullaufbahn in fünf Klassenstufen: Eingangs-, Unter-, Mittel-, Ober- und Abschlussstufe. Die einzelnen Klassen haben eine Stärke von 8 Schülern. Diese sollen im Unterricht von zwei Pädagogen unterrichtet und betreut werden. Dafür stehen der/die Sonderschullehrer/in und die pädagogische Unterrichtshilfe zu Verfügung. Einen Teil des Schulalltages, der sich in der Regel über die Zeit von 8:00 bis 15:00 Uhr erstreckt, verbringt die pädagogische Unterrichtshilfe aber allein mit den Schülern, da der/die Sonderschullehrer/in in seinen acht Stunden täglicher Arbeitszeit auch den Unterricht plant, Berichte schreibt und Diagnosen durchführt. In Klassen mit schwerstbehinderten Schülern/innen unterstützt eine Betreuungskraft den Unterrichtsverlauf. Mitunter wird einer Klasse ein Zivildienstleistender zugeordnet. Die Z.-Schule bietet zusätzlich eine Betreuung vor 8:00 Uhr und nach 15:00 Uhr sowie während der Schulferien an. Hierfür sind zwei Erzieherinnen, unterstützt von einer Betreuungskraft und zwei Zivildienstleistenden, verantwortlich. Die Ferienbetreuung war in früheren Zeiten kostenlos, heute ist die Betreuung beim Bezirksamt zu beantragen und auch kostenpflichtig. Die Ganztagesbetreuung arbeitet nach zwei Modellen: 7-17 Uhr und 16-18 Uhr. Es besteht die Möglichkeit, Ferienverträge wochenweise über die Feiertage abzuschliessen. In den letzten zwei Wochen der Sommerferien, über Weihnachten und Silvester ist der Ganztagesbetrieb geschlossen. Die 1. Berufsschule in F. arbeitet mit der Z.-Schule zusammen. In dieser Berufsschule werden Schüler mit dem Förderschwerpunkt 'Lernen' beschult. Derzeit werden vier Schüler aus der Z.-Schule beschult. [...]

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