Vergleich der Staatspräsidenten der Tschechischen und Slowakischen Republik

Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Politische Systeme - Allgemeines und Vergleiche, Note: 1,7, Technische Universität Dresden (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Parlamentarische Regierungssysteme im Vergleich , Sprache: Deutsch, Abstract: Die Trennung der Tschechischen und Slowakischen Föderativen Republik markiert den Endpunkt einer weitgehend gemeinsamen Entwicklung von slowakischen und tschechischen Gebieten im 20. Jahrhundert. Die weitere Entwicklung beider Staaten verlief von nun unabhängig voneinander. Gemäß der unterschiedlichen Verfasstheit der Staaten und der unterschiedlichen politischen Kultur entwickelten beide Länder einen eigenen Weg der demokratischen Transformation. Dabei konnte die tschechische Republik relativ schnell als stabil angesehen werden, während die Slowakei in der Regierungszeit von Vladimir Meciar starke innenpolitische Kämpfe auszustehen hatte. Die folgende Arbeit befasst sich mit dem Vergleich der Staatsoberhäupter beider Staaten nach dem Prozess der Trennung. Vor dem angesprochenen Hintergrund ist dabei besonders die Frage nach der Stellung der Präsidenten im jeweiligen politischen System zu stellen. Die vergleichende Forschungsfrage lautet für diese Arbeit: 'Welcher Präsident verfügt im Vergleich über eine stärkere Stellung im politischen System?'. Die Antwort auf die Forschungsfrage soll durch einen Dreischritt bearbeitet werden. Im ersten Kapitel der Hausarbeit wird die Frage nach der historischen Tradition des Präsidentenamtes stehen. Wichtig ist in diesem Zusammenhang die gemeinsame Zeit der Ersten Tschechoslowakischen Republik. Nur in dieser Zeit gibt es für Tschechien und die Slowakei ein eigenes demokratisches Vorbild. Die Rolle des Staatspräsidenten und Staatsgründers Masaryk in der Ersten Republik war stark und bietet damit einen guten Anknüpfungspunkt für die Staatsoberhäupter. Trotzdem muss die unterschiedliche Rezeption Masaryks in Tschechien und der Slowakei zur Kenntnis genommen werden. Daraus sind die entsprechenden Schlüsse zu ziehen. Im zweiten Kapitel wird die staatsrechtliche Stellung beider Präsidenten gegenüber gestellt und vergleichend untersucht. Wichtig ist hier vor allem die Frage nach den verfassungsrechtlichen Kompetenzen, welche den Staatsoberhäuptern zugeschrieben werden. Zu klären sind die Punkte Wahl, Reserverechte, eigenständige exekutive Verantwortlichkeiten und geteilte Kompetenzen. Zum Abschluss des zweiten Kapitels wird die staatsrechtliche Stellung beider Präsidenten verglichen und die Schlussfolgerung für den Vergleich der verfassungsrechtlichen Stellung gezogen.

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