Vertragliche und außervertragliche Schuldverhältnisse im Europäischen IPR. Die Unterscheidung zwischen der Rom I-Verordnung und der Rom II-Verordnung
Autor: | Anonymous |
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EAN: | 9783346921123 |
Auflage: | 001 |
Sachgruppe: | Recht |
Sprache: | Deutsch |
Seitenzahl: | 64 |
Produktart: | Kartoniert / Broschiert |
Veröffentlichungsdatum: | 05.08.2023 |
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Masterarbeit aus dem Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder), Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Masterarbeit stellt eine vergleichende Analyse vertraglicher und außervertraglicher Schuldverhältnisse dar, die jeweils Gegenstand von den Regelungen der europäischen Schuldrechtsverordnungen Rom I und Rom II sind. Ziel ist es, herauszuarbeiten, ob sich aufgrund einer unterschiedlichen Ausgestaltung der Modelle der Rechtswahlbeschränkung der Bedarf für eine grundlegende Überarbeitung der Rechtswahltatbestände für die bestimmten schutzwürdigen Personengruppen erkennen lässt. Ausgangspunkt der hier zu behandelnden Problematik ist die Sichtung und gegenüberstellende Auswertung kollisionsrechtlicher Anknüpfungssysteme für vertragliche sowie außervertragliche Schuldverhältnisse nach den beiden Rom-Schwesterverordnungen. Dabei wird untersucht, ob eine praktische und sinnvolle Lösung zur Angleichung der allenfalls differierenden Schutztendenzen in den jeweiligen Rom-Schuldrechtsverordnungen gefunden werden kann. Es ist überdies zu hinterfragen, ob die Regelungen in der Rom I- und II-VO bezüglich des Schutzes der unterlegenen Partei an zeitgemäße Anforderungen angepasst werden sollten. Anschließendes Ziel dieser Herangehensweise ist eine vergleichende Würdigung der im Europäischen Kollisionsrecht der Schuldverhältnisse vorzufindenden Einschränkungen der kollisionsrechtlichen Rechtswahlfreiheit durch die Sonderanknüpfungen im Hinblick auf mögliche Inkohärenzen und Wertungswidersprüchlichkeiten. Im Folgenden liegt der Schwerpunkt solch einer Betrachtung der Rechtswahlbeschränkungen zum Schutz der schwächeren Partei im Europäischen Internationalen Schuldrecht der Europäischen Union auf der Ermittlung von Parallelen und Divergenzen zwischen den jeweiligen spezifischen Anknüpfungsregeln. Sind also die potenziellen Unvereinbarkeiten auf die festzustellenden Differenzen in dem Anknüpfungssystem dieser Schutzregelungen zurückzuführen?