Vom Recht auf ein gesundes Kind

Ein längst überfälliges Debattenbuch zu einem hochemotionalen Thema
Der Frauenarzt Matthias Bloechle zeigte sich 2006 selbst an, weil er an drei Paaren die Präimplantationsdiagnostik (PID) durchgeführt hatte. Bei dem Verfahren werden Embryonen vor ihrer Einpflanzung in den Mutterleib untersucht. Durch seine Selbstanzeige wollte Bloechle juristisch klären, ob die PID gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt.

Dr. Matthias Bloechle, geboren 1962 in Heidelberg, studierte Medizin in Marburg und Berlin. Seine Facharztausbildung zum Frauenarzt absolvierte er an der Universitätsklinik Charité, wo er lange Jahre in der Abteilung für Reproduktionsmedizin und Endokrinologie arbeitete. Gemeinsam mit seiner Frau hat er seit 1999 eine eigene Kinderwunschpraxis in Berlin. 2006 zeigte sich der Arzt zwecks Rechtsklärung selbst an, nachdem er die Präimplantationsdiagnostik erstmals in Deutschland an drei Paaren angewendet hatte. 2010 befand ihn der Bundesgerichtshof für unschuldig. Der Vater von fünf Kindern lebt mit seiner Familie in Berlin.

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Vom Recht auf ein gesundes Kind Matthias Bloechle

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