Wahlrecht und Parteienrecht

Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 2,0, Philipps-Universität Marburg, Veranstaltung: Politisches System der BRD, Sprache: Deutsch, Abstract: Um einen geeigneten Einstieg in die Materie des Wahlrechts zu finden, bietet es sich an, sich erst einmal mit dem Begriff der Wahl näher zu beschäftigen. Eine mögliche Definition der Wahl könnte wie folgt lauten: 'Die Wahl ist die demokratische Methode der Bestellung von Personen in Vertretungsorgane und Führungspositionen.' Wahlen dienen also der Auswahl einer Vertretung, die für die eigenen Interessen in höherer Position eintritt. Die periodische Aus- und Abwahl der politischen Führung ist Garant für einen offenen Wettbewerb unter den Parteien und sorgt somit für eine Weiterentwicklung der politischen Programme, da die politischen Gegner jederzeit ihre Konzepte unter Beweis stellen müssen und nicht, wie in Diktaturen, regieren können ohne den Willen des Volkes zu beachten. Die Partizipation der Bürger ist demnach essentiell für den Fortbestand und den Erfolg aller westlichen Demokratien. Darüber hinaus legitimieren Wahlen das politische System und die politische Führung. Eine aus freien und allgemeinen Wahlen hervorgegangene Regierung 'wird als rechtmäßig und demokratisch anerkannt'. Dies gilt ebenso für das Herrschaftssystem, in dem die politische Führung aus Wahlen hervor geht da es als vom Volk gewollt und bestätigt angesehen wird. Auch ist die Wahl das einzige Verfahren politischer Partizipation der breiten Masse, das für den Einzelnen ohne einen größeren Aufwand von Zeit und Geld wahrzunehmen ist. Wenn man sich als Politiker engagieren und für seine Ansichten eintreten, als Journalist Einfluss auf die öffentliche, politische Meinung nehmen oder an Streiks und Demonstrationen teilnehmen will, so ist der Aufwand, den man dazu betreiben muss ungleich höher, als bei der Teilnahme an Wahlen. Durch die Stimmabgabe der Bürger, für oder gegen eine Regierung, eine Partei oder Koalition, geben sie ihre Zustimmung oder ihre Ablehnung für deren Verhalten und deren Entscheidungen.