Wann hilft die Bundeswehr im Inneren? Der Innere Staatsnotstand nach Art. 91 GG

Studienarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Politik - Grundlagen und Allgemeines, Note: 1,0, Ruhr-Universität Bochum (Politikwissenschaften), Veranstaltung: Historische Politik, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit wird die Geschichte des Inneren Notstandes laut Artikel 91 des Grundgesetzes behandelt. In diesem Kontext wird insbesondere der geschichtliche Hintergrund und somit die Entstehung des betrachteten Artikels erläutert, seine Inhalte genauer beleuchtet und analysiert, in welchen Situationen und Szenarien dieser Artikel rechtskräftig wird. Des Weiteren werden in dieser Arbeit die Aufgabenbereiche der Bundeswehr erläutert und ab wann diese laut Artikel 91 GG dazu berufen werden können, laut dem Inneren Notstand auch Bund und Länder im inneren Schutz zu unterstützen. Ziel dieser Arbeit ist es die geltenden Regelungen des GG laut Artikel 91 zu bewerten und festzustellen, ob die Formulierungen und Einsatzregelungen ausreichend sind, wie die Unterstützung der Bundeswehr im Inneren Notstand gezielt aussieht und aussehen kann, unter welchen Bedingungen betrachtete Situationen als inneren Not-stand bezeichnet werden, ist möglicherweise eine Erweiterung des Artikels 91 notwendig, um den heutigen gesellschaftlichen Gefahren im inneren Notstand gerecht zu werden und wie sieht der Erfolg eines solchen Einsatzes aus. Das Fazit dieser Arbeit ist demnach nicht lediglich die Beurteilung des Artikel 91 GG, sondern ebenfalls die Bewertung dieser rechtlichen Grundlage im heutigen System. Als Beispiel des inneren Notstandes wird in dieser Arbeit das Auftreten der Pandemie durch SARS-CoV-2 untersucht und wie sich der Artikel 91 GG darauf anwenden lässt. 2Historischer Hintergrund der Bundeswehr im inneren Staatsnotstand In diesem Kapitel wird die grundlegende Aufgabe Der Bundeswehr erläutert und ein Bezug zu der Aufgabe der Bundeswehr im Inneren geschaffen. Des Weiteren wird der historische Hintergrund erläutert, der dazu führt, dass solche gesetzlichen Grund-lagen und Rahmenbedingungen geschaffen werden müssen. 2.1Aufgabe der Bundeswehr Die Hauptaufgabe der Bundeswehr ist prinzipiell die, der äußeren Sicherheit im Ver-teidigungsauftrag. Die Gewährleistung der Inneren Sicherheit obliegt im Regelfall der Polizei. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bundeswehr jedoch eben-falls im Inneren eingesetzt werden, um die Innere Sicherheit zusätzlich zu gewährleisten. Demnach darf die Bundeswehr im zur Inneren Sicherheit nur eingesetzt werden, wenn es dass Gesetz laut Art. 87a Abs. 2 GG zulässt ausdrücklich nicht gegen das Grundgesetz verstößt.