Wer hat Schuld? Die Ursachen von Schulabsentismus

Studienarbeit aus dem Jahr 2017 im Fachbereich Pädagogik - Allgemein, Note: 1,7, Universität Hamburg, Sprache: Deutsch, Abstract: In der vorliegenden Arbeit ¿Wer hat Schuld? Die Ursachen von Schulabsentismus¿, sollen die verschiedenen Ursachen für Schulabsentismus erläutert werden und ferner soll versucht werden zu klären, wer die Schuld an diesem Phänomen trägt. Schulabsentismus oder bekannter als ¿Schulschwänzen¿, ist keine Modeerscheinung. Dennoch steht dieses Thema erst seit einiger Zeit vermehrt im Blickfeld der medialen Berichterstattung und der pädagogischen Fachdiskussion. Verschiedene Tageszeitungen veröffentlichten Artikel über die Problematik von Schulabsentismus. Dieses neuartige Interesse an diesem Thema könnte mit den Folgen zusammenhängen. Das Schwänzen der Schule kann zu einem fehlenden Schulabschluss und einer wirtschaftlichen Abhängigkeit führen. Diese möglichen Folgen bereiten in der Gesellschaft häufig Unmut. Während der Großteil der Gesellschaft regelmäßig Steuern einzahlt, zählt die Gruppierung von wirtschaftlich abhängigen Menschen nicht dazu. Ohne einen Schulabschluss ist es in Deutschland kaum möglich ein ausreichendes Gehalt zu beziehen, um nicht mehr auf Sozialleistungen angewiesen zu sein. Doch die Folgen wären nicht ohne die Ursachen vorhanden. Aus diesem Grund stehen die Ursachen von Schulabsentismus in dieser Arbeit im Fokus. Erst durch eine intensive Auseinandersetzung mit den Ursachen, können präventive Gegenmaßnahmen entwickelt und verstanden werden. Im weiteren Verlauf wird ein Überblick über die rechtlichen Grundlagen und eine Begriffsdefinition gegeben. Anschließend wird die Problematik bei der Erfassung von Schulabsentismus thematisiert. Den Hauptteil dieser Arbeit bildet das 5. Kapitel einschließlich aller Unterpunkte. In diesem Kapitel werden die Ursachen differenziert dargestellt. Den Schluss bildet das Fazit, welches die Fragestellung ¿Wer hat Schuld?¿ beantworten soll. In der vorliegenden Arbeit wird durchgängig die männliche Form verwendet. Im Sinne des Gleichbehandlungsgesetztes sind diese Bezeichnungen jedoch geschlechtsunspezifisch zu betrachten.