Wirkungsorientierung des Bundesteilhabegesetzes und der ambulanten Behindertenhilfe. Lässt sich die Wirksamkeit einer sozialen Dienstleistung messen?

Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich BWL - Unternehmensführung, Management, Organisation, Note: 1,3, Alice-Salomon Hochschule Berlin (Studienzentrum der Sozialwirtschaft), Veranstaltung: Organisation und Management, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Prozess der Umsetzung des Bundesteilhabegesetz (BTHG) ist derzeit in vollem Gange, Leistungsträger und Leistungserbringer sind dabei, die komplexen Neuregelungen in die Praxis umzusetzen. Dies umfasst auch die Neugestaltung der Rahmenverträge und Leistungsvereinbarungen zwischen Trägern der Eingliederungshilfe und Organisationen der ambulanten Behindertenhilfe bis zum 1. Januar 2020. Wie die Wirkungsorientierung des BTHG dabei konkretisiert wird beziehungsweise werden kann, dem wird im Rahmen dieser Hausarbeit nachgegangen: Was bedeuten Wirkung und Wirksamkeit in Hinblick auf Leistungen der Eingliederungshilfe? Wie können Wirkungen von sozialen Dienstleistungen identifiziert und belegt werden? Lässt sich die Wirksamkeit einer sozialen Dienstleistung überhaupt messen und auswerten? Welche Verfahren, Instrumente, Kriterien, Indikatoren oder Kennzahlen kommen für eine Wirkungsmessung in Betracht? Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Gestaltung und Weiterentwicklung von Organisationen der ambulanten Behindertenhilfe? Welche Chancen und Risiken ergeben sich aus der Wirkungsorientierung des BTHG für diese Organisationen? Diese Hausarbeit fokussiert Wirkungsorientierung im Zusammenhang mit den gesetzlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Organisationen der ambulanten Behindertenhilfe als Leistungserbringer der Eingliederungshilfe, und verfolgt daher den Ansatz, aktuelle fachwissenschaftliche Beiträge sowie Standpunkte und Stellungnahmen der beteiligten Fach- und Wohlfahrtsverbände zur Wirkungsorientierung in der Eingliederungshilfe auszuwerten. Im Folgenden werden daher nach einigen grundsätzlichen Bemerkungen zum Wirkungsbegriff zunächst einige relevant erscheinende fachliche Perspektiven dargestellt. Daran anschließend wird die Ausgestaltung der Wirkungsorientierung des BTHG am Beispiel der Landesrahmenverträge von Hamburg und Rheinland-Pfalz beleuchtet, die ersten und bislang einzigen Bundesländer, in denen Rahmenverträge nach § 131 SGB IX n.F. abgeschlossen worden sind. In einem Fazit werden abschließend Erkenntnisse für die Gestaltung und Weiterentwicklung von Organisationen der ambulanten Behindertenhilfe abgeleitet.

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