Die EG-Öko-Audit-Verordnung. Anwendungsbereich und Umsetzung

Studienarbeit aus dem Jahr 1995 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 14 Punkte, Justus-Liebig-Universität Gießen (Professur Lange), Veranstaltung: Umweltrechtliches Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: In der umweltrechtlichen Diskussion nimmt derzeit die Debatte um das Öko-Audit breiten Raum ein1. Dies ist insbesondere darauf zurückzuführen, daß diese Systeme einerseits relativ neu sind und andererseit süber den Rahmen des bislang in der Bundesrepublik Deutschland bestehenden Umweltrechts hinausgehen. In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Umweltrecht bisher überwiegend als reines Ordnungsrecht verstanden. Hauptziel war die Verhinderung bestimmter Emissionen bzw. die Einhaltung bestimmter Grenzwerte. Ein Handeln, welches über die Einhaltung der Grenzwerte hinausging, im Ergebnis also zu geringeren Emissionen als gesetzlich vorgeschrieben führte, wurde auf diesem Wege nicht erreicht. Angesichts der Vielfalt umweltrelevanter Tätigkeiten erwies sich die Vorstellung, diese seien alle durch materielle Vorgaben (z.B. Grenzwerte für Emissionen in Luft, Abwasser, Abfall) 'in den Griff zu bekommen' zunehmend als unrealistisch. Die Verursacher, insbesondere die Betriebe, können in diesem ordnungsrechtlichen System als 'black boxes' bezeichnet werden, die umweltrechtlicherseits nicht geöffnet werden. Das System des Öko-Auditssoll gerade dies erreichen. Diese 'black box' soll geöffnet werden, indemdie Betriebe Anreize zur Verbesserung ihres umweltrelevanten Handelns erhalten. In der hier vorliegenden Arbeit soll insbesondere die EG-Öko-Audit Verordnung beleuchtet werden, deren Instrumentarium in den Nationalstaaten bis April 1995 bereitstehen sollte. Aufgrund der kurzen Zeitspanne seit der tatsächlichen Wirksamkeit der Verordnung sowie der zögerlichen Umsetzung in der Bundesrepublik Deutschland kann eine Bewertung der Öko-Audit Verordnung bislang nicht anhand praktischer Erfahrungen in der Umsetzung erfolgen, sondern lediglich aufgrund einer Einschätzung der im Verordnungstext bestimmten Vorschriften.

Seit 2017 Referent Immobilienrecht, die durch die Bayerische Versorgungskammer vertretenen Versorgungseinrichtungen, München Seit 2017 Nebentätigkeit als selbständiger Anwalt, München 2016 Associate, Pinsent Masons LLP, München 2002 bis 2016 HV-Consultant und Rechtsreferent, Manager AGM Legal, Legal Counsel, SLS HV-Management AG bzw. Computershare GmbH & Co. KG, München / Schwabhausen 2001 bis 2002 Vorstandsassistent, Bayerische Immobilien AG, München 2000 Referent der Landtagsabgeordneten Gerhard Becker, Prof. Erika Fellner und Michael Siebel, Wiesbaden 1997 bis 1999 Referendariat, Landgericht Gießen, 2. Staasexamen bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften, Justus Liebig Universität Gießen, 1. Staasexamen

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