Vollstreckungsgegenklage

Referat (Handout) aus dem Jahr 1998 im Fachbereich Jura - Zivilprozessrecht, Note: 13, , Veranstaltung: AG im Rahmen des Referendariats, Sprache: Deutsch, Abstract: Nach dem Prinzip der formalisierten Zwangsvollstreckung ist der Titelinhalt maßgebend, so lange seine Vollstreckbarkeit nicht durch gerichtliche Entscheidung beseitigt ist. Einwendungen gegen den vollstreckbaren Anspruch können nur mit der Vollstreckungsgegenklage bzw. -abwehrklage im ordentlichen Verfahren geltend gemacht werden. Die Klage ist als prozessuale Gestaltungsklage darauf gerichtet, dem Titel die Vollstreckbarkeit zu entziehen. Sie läßt die formelle Rechtskraft unberührt und führt auch nicht zu einer Durchbrechung der materiellen Rechtskraft, da sie nur auf solche Einwendungen gestützt werden kann, die nach Schluß der mündlichen Verhandlung entstanden sind, § 767 II ZPO.

Seit 2017 Referent Immobilienrecht, die durch die Bayerische Versorgungskammer vertretenen Versorgungseinrichtungen, München Seit 2017 Nebentätigkeit als selbständiger Anwalt, München 2016 Associate, Pinsent Masons LLP, München 2002 bis 2016 HV-Consultant und Rechtsreferent, Manager AGM Legal, Legal Counsel, SLS HV-Management AG bzw. Computershare GmbH & Co. KG, München / Schwabhausen 2001 bis 2002 Vorstandsassistent, Bayerische Immobilien AG, München 2000 Referent der Landtagsabgeordneten Gerhard Becker, Prof. Erika Fellner und Michael Siebel, Wiesbaden 1997 bis 1999 Referendariat, Landgericht Gießen, 2. Staasexamen bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften, Justus Liebig Universität Gießen, 1. Staasexamen

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