Hessische Hochschulpolitik durch Zielvereinbarungen
Autor: | Matthias Höreth |
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EAN: | 9783346223968 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 13.08.2020 |
Kategorie: | |
Schlagworte: | Budgetrecht Hochschulfinanzierung Zielvereinbarungen |
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Fachbuch aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Jura - Sonstiges, , Sprache: Deutsch, Abstract: Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Zielvereinbarung des Hessischen Hochschulgesetzes. In der Novelle des Hessischen Hochschulgesetzes wird die Zielvereinbarung als 'das Instrument der Umsetzung der landespolitischen Zielsetzungen' genannt. Zielvereinbarungen sollen nunmehr an die Stelle der Zielvorgaben treten, vgl. § 91 Hochschulgesetzentwurf (HHGE). Bislang bestanden sie lediglich als Kann-Bestimmung, § 95 Hochschulgesetz (HHG). Das Instrumentarium der Zielvereinbarungen kann nicht isoliert betrachtet werden, sondern ist mit weiteren Elementen des sogenannten Neuen Steuerungsmodells in Beziehung zu setzen. Zum Teil wird die Auffassung vertreten, Rechtscharakter, inhaltliche Reichweite und Verbindlichkeit von Zielvereinbarungen seien noch nicht geklärt. Der geforderte Rückzug des Haushaltsgesetzgebers aus der haushaltsmäßigen Detailsteuerung berührt verfassungsrechtliche Haushaltsgrundlagen.Teilweise wird befürchtet, das Neue Steuerungsmodell führe zu einem normativen Kahlschlag, zu einer Blankodelegation von Gesetzgebungsbefugnissen an die Exekutive. Demokratisch-parlamentarische Legitimation und rechtsstaatliche Vorhersehbarkeit und Bestimmbarkeit seien dadurch gefährdet. Dieses Verständnis des demokratischen Rechtsstaates geht von einer linearen Legitimationskette aus, bei der im Wege eines strikten Gesetzesvollzuges gesetzliche Anweisungen hierarchisch und inputorientiert von der Verwaltung umgesetzt werden. Danach ist die Verwaltungsorganisation ein Mittel zum Zwecke des Gesetzesvollzugs.
Seit 2017 Referent Immobilienrecht, die durch die Bayerische Versorgungskammer vertretenen Versorgungseinrichtungen, München Seit 2017 Nebentätigkeit als selbständiger Anwalt, München 2016 Associate, Pinsent Masons LLP, München 2002 bis 2016 HV-Consultant und Rechtsreferent, Manager AGM Legal, Legal Counsel, SLS HV-Management AG bzw. Computershare GmbH & Co. KG, München / Schwabhausen 2001 bis 2002 Vorstandsassistent, Bayerische Immobilien AG, München 2000 Referent der Landtagsabgeordneten Gerhard Becker, Prof. Erika Fellner und Michael Siebel, Wiesbaden 1997 bis 1999 Referendariat, Landgericht Gießen, 2. Staasexamen bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften, Justus Liebig Universität Gießen, 1. Staasexamen
Seit 2017 Referent Immobilienrecht, die durch die Bayerische Versorgungskammer vertretenen Versorgungseinrichtungen, München Seit 2017 Nebentätigkeit als selbständiger Anwalt, München 2016 Associate, Pinsent Masons LLP, München 2002 bis 2016 HV-Consultant und Rechtsreferent, Manager AGM Legal, Legal Counsel, SLS HV-Management AG bzw. Computershare GmbH & Co. KG, München / Schwabhausen 2001 bis 2002 Vorstandsassistent, Bayerische Immobilien AG, München 2000 Referent der Landtagsabgeordneten Gerhard Becker, Prof. Erika Fellner und Michael Siebel, Wiesbaden 1997 bis 1999 Referendariat, Landgericht Gießen, 2. Staasexamen bis 1997 Studium der Rechtswissenschaften, Justus Liebig Universität Gießen, 1. Staasexamen