Die Heirat Heinrichs VI. mit Konstanze
Autor: | Jonas Banken |
---|---|
EAN: | 9783656261896 |
eBook Format: | |
Sprache: | Deutsch |
Produktart: | eBook |
Veröffentlichungsdatum: | 23.08.2012 |
Untertitel: | Das Finale von Friedrich Barbarossas Reichszusammenführungspolitik? |
Kategorie: | |
Schlagworte: | 1184 1189 Ehe Friedrich Barbarossa Friedrich I. Heinrich II. von England Heinrich VI. Heirat Hochzeit Italien Konstanze von Sizilien Normannen Papst Luc Sizilien Tankred von Leece Unteritalien Verlobung Wikinger antiquum ius imperii |
15,99 €*
Versandkostenfrei
Die Verfügbarkeit wird nach ihrer Bestellung bei uns geprüft.
Bücher sind in der Regel innerhalb von 1-2 Werktagen abholbereit.
Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,0, Bergische Universität Wuppertal, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine aggressive Expansionspolitik der Herrscher im Hochmittelalter war keine Seltenheit. Es wurden Heereszüge in gegnerische Territorien unternommen - oft legitimiert durch alte Rechte oder Erbansprüche. Auch Friedrich Barbarossa versuchte zu seinen Lebzeiten, Ansprüche auf Süditalien, beruhend auf dem alten Reichsrecht, dem antiquum ius imperii, geltend zu machen. Nachdem sich militärisch kein Erfolg einstellte, wurde eine diplomatische Lösung in Form des Friedens von Venedig 1177 gesucht. Doch noch immer schien Friedrich I. seine Ambitionen, eine Verbindung zwischen dem Regnum im Süden Italiens und dem Imperium herzustellen, nicht aufgegeben zu haben. Eine Heirat zwischen dem Sohn des Staufers, Heinrich VI., und Konstanze, der Tante des Normannenkönigs Wilhelm II. und Eventualthronfolgerin bei einem kinderlosen Tod Wilhelms, sollte diese Allianz zwischen Sizilien und den Staufern doch noch ermöglichen. Dass der Normannenherrscher wirklich wenige Jahre später, 1189, kinderlos starb und Heinrich VI. über Konstanze Ansprüche auf Unteritalien anmelden konnte, erfüllte Barbarossa den lange gehegten Wunsch einer Vereinigung des Regnum mit dem Imperium. Fraglich ist jedoch, ob Friedrich I. schon bei der Verlobung 1184 mit diesem Fall der Erbfolge rechnete und er mit diesem Hintergedanken die Hochzeit initiierte.