Kirchenfinanzen in der Diskussion.

Das Interesse an den Finanzen der Kirchen ist in den vergangenen Jahren unverkennbar gewachsen. So sind etwa die sog. Staatsleistungen stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Auch hat die Änderung der Erhebung der Kirchensteuer als Zuschlag zur Kapitalertragsteuer die Diskussion um die Kirchensteuer als Form der Kirchenfinanzierung neu belebt. Schließlich haben sich vielfältige Fragen erhoben, die den Umfang, die Verwaltung und die Transparenz des kirchlichen Vermögens betreffen. Die auf diese Weise in den Blick tretenden Einzelentwicklungen eint, dass sie Grundfragen der kirchlichen Finanzierung und der kirchlichen Vermögensverwaltung tangieren. Die Beiträge des vorliegenden Sammelbandes laden dazu ein, diese Fragen neu zu diskutieren. Hierzu gehen sie zunächst den verschiedenen Finanzierungsmodellen, sodann der öffentlichen und hernach der mitgliedschaftlichen Kirchenfinanzierung nach. Ebenso behandeln sie die kirchenrechtlichen Vorgaben für die Kirchenfinanzierung und die kirchliche Vermögensverwaltung. Schließlich widmen sie sich den aktuellen Herausforderungen der kirchlichen Finanzierungspraxis. Hervorgegangen sind die Abhandlungen aus Vorträgen, die 2014 in der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft auf deren Generalversammlung in Fribourg (CH) gehalten worden sind.

Prof. Dr. Arnd Uhle, Studium der Rechtswissenschaften an der Juristischen Fakultät der Universität Bonn, Promotion und Habilitation an der Juristischen Fakultät der Universität München. Seit 2009 ist er Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere für Staatsrecht, Allgemeine Staatslehre und Verfassungstheorie an der Juristischen Fakultät der Universität Dresden, geschäftsführender Direktor des dortigen Instituts für Recht und Politik sowie Leiter der Forschungsstelle »Recht und Religion«. Seit 2017 hält er den Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig und ist zudem Richter des Verfassungsgerichtshofes des Freistaates Sachsen. Uhle ist Autor u.a. im Grundgesetz-Kommentar von Maunz/Dürig, im Handbuch des Staatsrechts, im Handbuch der Grundrechte sowie in weiteren Standardwerken. Mitglied des Vorstands der Deutschen Vereinigung für Parlamentsfragen sowie Leiter der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Sektion der Görres-Gesellschaft zur Pflege der Wissenschaft. Ausgezeichnet u.a. mit dem Wissenschaftspreis des Deutschen Bundestages und dem Friedwart-Bruckhaus-Förderpreis der Hanns Martin Schleyer-Stiftung.

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